Herbstzeit ist Nebelzeit. Viele Autofahrer wissen nicht, wann sie ihre Nebelscheinwerfer einschalten müssen, dürfen oder sollen. Und wann die Nebelschlussleuchte. Das sind die Unterschiede zwischen Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer!
Wann schalte ich die Nebelschlussleuchte ein?
- Die Nebelschlussleuchte darfst du nur bei Nebel einschalten und wenn die Sichtweite unter 50 Metern beträgt, also auch bei sehr starkem Regen etwa (das Tagfahrlicht leuchtet übrigens nicht hinten).
- Beträgt die Sicht mehr als 50 Meter, muss die Leuchte wegen Blendgefahr aus bleiben - sonst drohen 20 bis 30 Euro Strafe.
- Es gibt kein Gesetz, das dich zum Einschalten der Nebelschlussleuchte zwingt.
- Hast du die Nebelschlussleuchte angeschaltet, darfst du nicht schneller als 50 km/h fahren - auch auf der Autobahn!
(in anderen Ländern, z.B. Belgien und Frankreich, gelten andere Regeln!)
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Wann schalte ich den Nebelscheinwerfer ein?
- Die Nebelscheinwerfer vorne darfst du nur in Kombination mit Stand- und Abblendlicht einschalten, wenn es stark regnet, neblig ist oder schneit.
- Die Sichtweite sollte auf Autobahnen unter 150 Metern liegen, auf Landstraßen zwischen 100 und 120 Metern und innerorts bei unter 70 Metern.
- Nutzt du Nebelscheinwerfer als "normales" Licht am Tag, kostet das 20 bis 35 Euro Bußgeld.
Bild: BAYERN 3
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Kurzzusammenfassung
Die Nebelschlussleuchte darfst du nur bei Nebel einschalten und wenn die Sichtweite unter 50 Metern beträgt. Die Nebelscheinwerfer vorne darfst du nur in Kombination mit Stand- und Abblendlicht einschalten, wenn es stark regnet, neblig ist oder schneit.