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Ende der Isolationspflicht

Was gilt jetzt für Schulen und Kitas?

Bild: Colourbox/ Oleksandr Latkun

Für Corona-Positive gibt es in Bayern keine Isolationspflicht mehr. Das schließt auch Kinder mit ein. Aber was bedeutet das konkret? Was gilt jetzt für Schulen und Kitas? 

Dürfen Corona-positive Kinder in die Schule?

Ja, solange sie keine Erkältungssymptome haben.

Aber: Wer nachgewiesenermaßen positiv ist, muss überall eine medizinische oder FFP2-Maske tragen, sobald die eigene Wohnung verlassen wird. Also: auf dem Schulweg, in der Schule, auf dem Pausenhof, auf dem Rückweg – und überall dazwischen. Laut der neuen Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen gilt die Maskenpflicht im Falle von Corona-Positiven nicht mehr nur noch in Innenräumen, sondern zusätzlich auch draußen, sobald der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Wer mindestens seit 48 Stunden symptomfrei ist, darf die Maske nach fünf Tagen wieder weglassen. Die Maskenpflicht endet spätestens nach zehn Tagen.

Grundsätzlich sollte aber jeder, der krank ist und sich krank fühlt zuhause bleiben – auch ohne Corona. Darauf verweist auch das Kultusministerium.

Dürfen Corona-positive Kinder in die Kita?

Komplizierter wird es bei Kita-Kindern, denn die Maskenpflicht gilt erst ab sechs Jahren. In der Regel sind Kita-Kinder jünger. Wenn ein Kind krank ist, gilt laut Sozialministerium: Daheim bleiben. Ein Corona-Test ist aber nicht nötig. Kita-Kinder könnten also trotz einer Infektion ohne Maske in die Krippe oder den Kindergarten.

Das Sozialministerium hat den Kita-Trägern aber Handlungsspielraum für einen individuellen Hygiene-Plan eingeräumt: Dann könnte der Kindergarten-Träger entscheiden, dass nachweislich infizierte Kinder unter sechs Jahren – die also noch keine Maske tragen können – den Kindergarten oder die Krippe fünf Tage lang nicht betreten dürfen und daheimbleiben müssen, um andere Kinder zu schützen.

Ist ein Test verpflichtend?

Kita: Nein, seit Mai muss zumindest gesetzlich kein Test mehr nachgewiesen werden. Allerdings kann der Träger der Einrichtung aufgrund seines Hausrechts entscheiden, dass er einen Testnachweis haben möchte.

Schule: Nein, seit einem halben Jahr besteht gesetzlich keine Testpflicht mehr. Das Kultusministerium empfiehlt aber einen Test, wenn das Kind Symptome hat.

Was gilt für Lehrpersonal und Erziehende?

Symptomlos positiv getestete Lehrkräfte und Erziehende können ganz normal arbeiten, müssen aber mehrere Tage lang eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen.


Ausführliche Informationen und Hintergründe findet ihr bei den Kollegen von BR24.de, beim Sozialministerium, in der Rahmenhygieneempfehlung und konkret für Schulen beim Kultusministerium.

Kurzzusammenfassung

Für Corona-Positive gibt es in Bayern keine Isolationspflicht mehr. Das schließt auch Kinder mit ein. Aber was bedeutet das konkret? Was gilt jetzt für Schulen und Kitas?