Eines der schönsten Dinge im Sommer: Zusammen mit Freunden im Garten oder auf der Terrasse sitzen und grillen. Aber wie oft darf ich grillen? Und wann? Kann ein Nachbar oder der Vermieter mir das Grillen ganz verbieten?
Grundsätzlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter! Wenn du also ein großzügiges Grundstück auf dem Land besitzt und mit den Rauchschwaden deines Holzkohlegrills niemanden belästigst, dann kannst du so oft grillen wie du willst.
Kann ein Vermieter das Grillen verbieten?
Ganz anders sieht es aus, wenn du zum Beispiel in der Stadt zur Miete wohnst. Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass Grillen auf dem Balkon verboten ist, dann darfst du dort nicht grillen. Auch nicht ausnahmsweise. Das Landgericht Essen hat bestätigt, dass über einen Mietvertrag Grillen auf Balkon oder Terrasse ausgeschlossen werden kann. Solltest du als Mieter dich nicht daran halten, darf dir sogar nach erfolgloser Abmahnung fristlos gekündigt werden.
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Gerichtsbeschlüsse: Wie oft darf ich grillen?
Es existiert kein bestimmtes Gesetz, in dem steht, wie oft du grillen darfst. Deswegen landen immer wieder Grill-Streitereien zwischen Nachbarn vor Gericht - mit ganz unterschiedlichen, individuellen Urteilen.
- Das Landgericht München hat entschieden: Ein Mann darf auf der Terrasse im Erdgeschoss seines Hauses nur höchstens vier Mal im Monat grillen. Aber auch nicht zweimal an EINEM Wochenende. Und nicht an zwei Sonntagen nacheinander. (Quelle: https://rewis.io/urteile/urteil/nnn-01-03-2023-1-s-762022-weg/)
- Das Landgericht Aachen war bei einem Vergleich zwischen zwei Nachbarn behilflich: Die einigten sich darauf, dass der eine nur noch zweimal im Monat grillt und auch nur im hintersten Bereich seines Gartens. Und nur zwischen 17.00 Uhr und 22.30 Uhr. (Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Aachen_6-S-202_Grillen-Zweimal-im-Monat-grillen.news11520.htm)
- Das Landgericht Stuttgart findet, dass sechs Stunden Grillgeruch pro Jahr von einem benachbarten Balkon einer Wohnanlage toleriert werden muss. (Quelle: https://www.schweizer.eu//aktuelles/urteile/6855-lg-stuttgart-beschluss-ueber-sofortige-beschwerde-vom-14-august-1996-10-t-359-96)
- Das Bayerische Oberste Landesgericht urteilte, dass eine Familie maximal fünfmal pro Jahr im Gemeinschaftsgarten auf einem Holzkohlegrill Steaks brutzeln darf. Der Grill muss mindestens 25 Meter vom Haus wegstehen. (Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht_2-Z-BR-699_Grillen-auf-Holzkohlefeuer-im-Garten-einer-Wohnungseigentumsanlage.news7986.htm)
Du siehst, die Urteile sind immer Einzelfallurteile. Aber die einzelnen Rechtsprechungen zeigen auch: Wenn du darauf pochst, im Sommer jeden zweiten Abend auf deinem Balkon grillen zu wollen - hast du vor Gericht vermutlich wenig Chancen, falls dich ein Nachbarn deswegen verklagt.
In jedem Fall gilt: Wenn du grillen willst, sag deinem Nachbarn vorher Bescheid. Zieht der Rauch genau in seine Richtung, kann er vorher die Fenster schließen. Andererseits gilt: Du musst dafür sorgen, dass du beim Anfeuern deines Grills nicht überdurchschnittlich viel Rauch produzierst.
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Kurzzusammenfassung
Wie oft darf ich im Garten oder auf dem Balkon grillen? Dazu gibt es kein konkretes Gesetz, aber viele individuelle Urteile deutscher Gerichte.