Hotline 0800 / 800 3 800
WhatsApp 0174 / 33 43 900
E-Mail studio@bayern3.de
Die Frühaufdreherbis 09:00 Uhr
RihannaRude Boy
7:14 Uhr
Rea GarveyHalo
7:11 Uhr
VIZE feat. LaniiaStars
7:07 Uhr
ShaboozeyA Bar Song (Tipsy)
7:04 Uhr
Felix Jaehn & ShouseWalk With Me
6:57 Uhr
mehr

Nervige Werbepost im Briefkasten

"Wichtige Information" - ernsthaft, Vodafone???

Bild: dpa/picture-alliance

Ein wichtiger Brief, im amtlichen Umschlag, kein Absender, keine Briefmarke, aber ein dicker Stempel: "Wichtige Information". Zwei Käst­chen sind ange­kreuzt, offen­bar per Hand. Und du fragst dich: Oh Shit, eine Mahnung? Eine vergessene Rechnung? Post vom Gerichts­voll­zieher? Vergesst es. Am Ende ist es doch immer Werbung.

Wenn ihr Brief mit dem Stempel "Wichtige Informationen" aufreißt, seht ihr: Es ist nur Vodafone Kabel Deutsch­land. Wichtig ist hier gar nichts. Es ist nur billige Werbepost. Der Handy- und Kabelanbieter will Anschlüsse verkaufen. 

Groß­spurig verweist der Brief auf den angeblich "kundenfreundlichen Service". Wir fänden es freundlicher, wenn Vodafone sich verkneifen könnte, Verbraucher so an der Nase herum­zuführen. (Stiftung Warentest)
extern

Ich möchte eingebundene Inhalte auf Bayern3.de sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft auf der Seite Datenschutz durch Anklicken des Opt-Out-Buttons geändert werden.

Anzeige erlauben

Diese Hinweise sind verboten

Verboten ist das ohnehin. Erst vor wenigen Wochen verurteilte das Kammerge­richt Berlin eine hollän­dische Versandfirma, die ihre Werb­epost für Nahrungsergän­zungs­mittel und Arznei­mittel in Brief­umschläge verpackte mit der Aufschrift "Eilige Terminsache". Darauf verweist die Stiftung Warentest. Auch Hinweise wie "Nur vom Empfänger persönlich zu öffnen" oder "Vertraulicher Hinweis" sind nicht erlaubt. Zwar muss nicht gleich an der Gestaltung des Umschlags erkenn­bar sein, dass es sich um Werbung handelt. Doch Angaben wie "persönlich" oder "vertraulich" sind bei Werbung "schlicht falsch", urteilte das Gericht.

Jetzt auf Facebook kommentieren!
0
0
0