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Ist das legal?

Punkte in Flensburg gegen Geld loswerden

Bild: picture-alliance/dpa

Wie sieht euer Punktekonto in Flensburg aus? Gut gefüllt? Oder alles entspannt? Wenn's richtig brenzlig wird und der Führerscheinentzug droht, helfen Agenturen im Internet weiter. Strohmänner übernehmen Strafe und Punkte. Aber ist das legal? Darf man das Angebot einer solchen Agentur nutzen?

Wie funktioniert der Punktehandel?

Wenn Punkte in Flensburg drohen, suchen Internetagenturen nach einem passenden Strohmann, der dem tatsächlichen Fahrer ähnlich sieht. Der Strohmann füllt den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus, übernimmt Strafe und Punkte und der eigentliche Verkehrssünder ist fein raus. Allerdings kostet die Aktion auch eine ganze Stange Geld.

"Neben Bußgeld und Gebühren zahlt der Betroffene für einen Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 31 Stundenkilometern zum Beispiel 400 Euro an die Agentur. Ein Monat Fahrverbot kann 300 Euro kosten. Plus Bearbeitungsgebühr von etwa 100 Euro werden es gut 1.000 Euro." (Stiftung Warentest, Finanztest 7/2017)

Ist das erlaubt?

Im Sinne des Erfinders ist der Punktehandel im Internet natürlich nicht. Allerdings liegt hier wohl eine Gesetzeslücke vor, schreibt die Zeitschrift Finanztest. Manche Experten sind zwar der Meinung, dass es sich um "Falschbeurkundung" handelt, weil der Strohmann eine unwahre Angabe macht. Allerdings seien die Daten und Aufzeichnungen, die das Kraftfahrtbundesamt und die Bußgeldbehörden machen, keine Urkunden im Sinne des Strafgesetzbuchs, so ein Fachanwalt.

Ab wann wird's kritisch auf dem Punktekonto?

Bei acht Punkten in Flensburg ist der Lappen weg. Wer schon sechs oder sieben Punkte hat, wird auch noch mal schriftlich darauf hingewiesen, dass der Entzug des Führerscheins droht. Wer sich mit seinem Punktestand unwohl fühlt, kann mit Fahreignungsseminaren einen Punkt abbauen - allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren.

Kurzzusammenfassung

Internetagenturen vermitteln Strohmänner, die Verkehrssündern drohende Punkte in Flensburg abnehmen. Das ist nicht im Sinne des Erfinders, aufgrund einer Gesetzeslücke aber wohl legal. Allerdings können für den "Service" schnell mal 1.000 Euro fällig werden.

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