In Bayern gelten seit vergangener Woche deutliche Lockerungen für alle, die schon mal Corona hatten und genesen oder vollständig geimpft worden sind. Aber wie kannst du die einzelnen Nachweise erbringen?
In vielen Situationen musst du dich in Bayern als Getesteter, Geimpfter oder Genesener ausweisen - zum Beispiel beim Einkaufen, im Zoo oder beim Friseur-Besuch. Diese Nachweise sind laut Coronaschutzverordnung erforderlich:
Was bedeutet "getestet"?
Wenn du in den Zoo willst oder in den Biergarten, dann musst du am Eingang einen Corona-Test vorlegen. Dieser muss natürlich im Ergebnis "negativ" sein. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein - und er muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt worden sein. Mit anderen Worten: Schnelltests aus dem Supermarkt oder der Drogerie, die du selbst zu Hause durchgeführt hast, bringen dir nichts. Wichtig: Zusätzlich zum Testergebnis musst du auch ein amtliches Ausweisdokument dabei haben -beispielsweise einen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
Erleichterungen für "Geimpfte" in Bayern!
Für dich fallen die Ausgangssperren in der Nacht und die Kontaktbeschränkungen weg - wenn du vollständig geimpft bist. Du kannst dann also auch nach 22 Uhr joggen gehen oder dich mit beliebig vielen anderen Geimpften treffen. Als Faustregel kannst du dir merken: Geimpfte Personen werden bei den Kontaktbeschränkungen einfach nicht mehr mitgezählt - ähnlich wie bislang schon Kinder unter 14 Jahren.
Eine vollständige Impfung ersetzt die Pflicht für einen Schnelltest!
Aber ab wann bist du "vollständig geimpft"? Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z.B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.
Du hattest schon Corona und bist genesen?
Du hattest schon mal Corona? Bewahre deinen "positiven" Test (zum Beispiel PCR oder PoC-PCR) unbedingt auf. Dieser muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate alt sein, dann ist er dein "Freifahrtschein" für den Friseur- oder Biergartenbesuch. Falls du dein Testergebnis verloren oder weggeworfen hast, bitte deinen Hausarzt um eine Kopie. Falls du den Test in einem Testzentrum gemacht hast, frag das Gesundheitsamt nach einer "Genesenen-Bescheinigung". Achte in jedem Fall darauf, dass dein Name deutlich lesbar auf deinem PCR-Test vermerkt ist.
Wichtig: Ein Schnelltest oder ein Antikörpertest reichen nicht als Nachweis für eine Covid-19-Erkrankung.
Wenn deine Corona-Erkrankungen länger als ein halbes Jahr her ist, giltst du nicht mehr als immun. Du brauchst dann als bereits Erkrankter aber nur noch eine Impf-Dosis. 14 Tage nach dieser einen Impfung bist du wieder "vollständig geimpft". Dein Impfpass ersetzt also wieder einen "Negativ-Test".
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WICHTIG:
1.) Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten für Geimpfte und Genesene weiter!
2.) Für den Besuch von Pflegeheimen gilt die Testpflicht weiterhin für alle - auch für Genesene und vollständig Geimpfte.
3.) Geimpfte und Genesene müssen nach einem Urlaub im Ausland (Ausnahme: Virusvarianten-Gebiete) nicht mehr in häusliche Quarantäne, wenn sie zurück nach Bayern kommen. Es kann aber sehr wohl sein, dass ihr im Urlaubsland selbst erstmal in Quarantäne müsst. Checkt bitte die aktuellen Regeln dort.
Kurzzusammenfassung
In Bayern gelten ab diesem Donnerstag deutliche Lockerungen für alle, die schon mal Corona hatten und genesen oder vollständig geimpft worden sind. Aber wie kannst du die einzelnen Nachweise erbringen?