Schon im vergangenen Jahr sind viele Hochzeiten wegen der Corona-Pandemie ausgefallen. Aber zumindest in diesem Sommer sieht es für alle, die sich das "Ja-Wort" geben wollen, ein bisschen besser aus. Wir verraten euch, was ihr unbedingt wissen müssen, wenn ihr in den nächsten Monaten heiraten wollt.
Die gute Nachricht gleich am Anfang. Private Feiern - wie zum Beispiel Hochzeiten - könnt ihr endlich wieder in etwas größerem Rahmen organisieren. Allerdings hängt es ein bisschen davon ab, ob ihr draußen oder drinnen feiert - und wie hoch die Inzidenz am Ort eurer Hochzeits-Location ist.
- Ist die 7-Tage-Inzidenz unter 50? Super, dann sind im Freien 100 Personen erlaubt und in geschlossenen Räumen 50 Freunde und Verwandte. Eure Gäste müssen bei diesen Inzidenzwerten keinen Corona-Test machen. (§7 Abs. 1)
- Falls die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, sind 50 Leute im Freien und 25 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt. Alle Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. (§7 Abs. 1)
(* Bei einer Inzidenz über 100 greift bis 30. Juni die Bundesnotbremse - private Veranstaltungen sind verboten.)
Eure Feier kann sogar noch etwas größer ausfallen, wenn ihr vollständig Geimpfte oder Genesene unter euren Gästen habt. Die sind nämlich zusätzlich zur Maximalzahl erlaubt. Kinder allerdings gehen nicht extra.
Für private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen gilt Abs. 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass sich die genannten Personengrenzen nach § 8 Abs. 2 SchAusnahmV zuzüglich geimpfter oder genesener Personen verstehen." (§7 Abs. 2)
Denkt daran, dass ihr möglicherweise Gäste wieder ausladen müsst, wenn die Inzidenz zum Zeitpunkt der Hochzeit wieder ansteigt. Ja, sehr unangenehm.
Das Personal eurer Location, der Caterer und die Mitglieder einer Live-Band werden bei der Maximalzahl nicht mitgezählt.
Hochzeit - ist die Maske Pflicht?
Habt ihr die Location oder einen abgetrennten Raum ganz für euch alleine? Dann könnt ihr dort auf eine Maske verzichten! Maskenpflicht und Mindestabstand gelten allerdings, sobald ihr den angemieteten Raum verlasst - z.B. um aufs Klo zu gehen (und dieses auch von Nicht-Hochzeitsgästen benutzt wird) oder zur Rezeption (falls ihr z.B. in einem Hotel feiert). (§3 Abs. 4, dort ist aufgeführt, wo Maskenpflicht gilt - private Veranstaltungen gehören nicht dazu.)
Live-Musik ist erlaubt: Musiker oder DJs müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zum Publikum halten.
Ein Hygiene-Konzept ist Pflicht für eure Hochzeit. Feiert ihr in einer angemieteten Location, dann ist der Betreiber dafür zuständig. Wenn die Hochzeitsparty bei euch im eigenen Garten stattfinden soll, müsst ihr das übernehmen. Eine Checkliste, was ihr in einem solchen Fall unbedingt organisieren müsst, findet ihr auf der Seite der Staatsregierung. (*Bitte beachtet: die Maximalzahl, die in diesem pdf angegeben ist, ist nicht aktuell*)
Was ist auf dem Standesamt?
Standesamtliche Trauungen gelten als eine Amtshandlung im staatlichen Aufgabenbereich und nicht als Veranstaltung. Bitte fragt deshalb unbedingt bei eurem Standesamt nach, wie viele Personen maximal erlaubt sind.
Was ist mit der kirchlichen Trauung?
Ihr wollt auch Gottes Segen? Gottesdienste sind erlaubt - mittlerweile sogar wieder das Singen. Je nach Größe der Kirche (oder Kapelle) kann es aber zu eng für alle Hochzeitsgäste werden. Denn unter anderem muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten werden. Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei einem Gottesdienst verpflichtend (Ausnahme: Es ist ein Gottesdienst unter freiem Himmel). Und: Geimpfte und genesene Personen werden bei der Gesamtzahl mitgezählt – anders als bei der Hochzeitsfeier im Anschluss. (§8)
Kurzzusammenfassung
Sommer 2021 und ihr heiratet? Diese Regeln müsst ihr wegen Corona bei eurer Hochzeit beachten - z.B. wie viele Gäste ihr maximal einladen dürft.