Nichts los auf der Autobahn: Weit und breit kein Auto auf der rechten Spur, doch der Fahrer vor dir klebt auf der Mittelspur. Wer kennt das nicht? Mittelspur-Schleicher sind ähnlich beliebt wie Lichthupen-Überholer. Dürfen die das?
Klar: Rasen, Drängeln, Lichthupe geht gar nicht. Aber viele Autofahrer regen sich mindestens genauso über die auf, die mega entspannt auf der Mittelspur vor sich hinschleichen - obwohl die rechte Spur komplett frei ist.
Und das - im wahrsten Sinne des Wortes - zu Recht.
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit." §2 der Straßenverkehrsordnung (StVo)
Muss ich also auf der Autobahn nach jedem Überholmanöver sofort wieder ganz nach rechts? Nein. Es gibt tatsächlich einen Unterschied zwischen zweispurigen und dreispurigen Fahrbahnen:
Auf zweispurigen Straßen gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Wenn die Fahrbahn rechts frei ist, muss man einscheren.
Auf dreispurigen Straßen gilt ein eingeschränktes Rechtsfahrgebot: Wenn du siehst, dass beim Zurückfahren auf die rechte Spur bald schon der nächste Überholvorgang ansteht, dann kannst du auch erstmal auf der Mittelspur bleiben. Der ADAC nennt als Faustregel 20 Sekunden.
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Müssen Mittelspurschleicher mit einer Strafe rechnen?
Wer auf der Autobahn gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, muss laut Bußgeldkatalog mindestens mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das hat einen Grund: Blockiert jemand die Mittelspur, dann müssen andere Autofahrer beim Überholen über zwei Spuren ausscheren. Das erhöht das Unfallrisiko!
Rechts überholen: Wann ist das erlaubt?
Schlechte Nachrichten. Einfach rechts überholen, das ist leider nicht erlaubt. Im §5 der StVo steht dazu ganz eindeutig: "Es ist links zu überholen." Tatsächlich gibt es auf der Autobahn nur zwei Ausnahmen von dieser Regel:
- Wenn du auf dem Beschleunigungsstreifen unterwegs bist oder
- im Stau und zähfließenden Verkehr (bei weniger als 60 km/h)
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Kurzzusammenfassung
Auf zweispurigen Straßen gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Wenn die Fahrbahn rechts frei ist, muss man einscheren. Auf dreispurigen Straßen gilt ein eingeschränktes Rechtsfahrgebot. Wer auf der Autobahn gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, muss laut Bußgeldkatalog mindestens mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.