Die Sonnencreme ist wasserfest, das Make-up vegan und die Zahnpasta frei von Fluorid. Die Anbieter von Kosmetikmitteln versprechen viel, doch was steckt wirklich hinter den einzelnen Claims? Welche sind irreführend? Oder sowieso gesetzlich vorgeschrieben?
"Vegan"
Als vegan beworbene Kosmetika sollen keinerlei tierische Bestandteile enthalten. Doch der Claim ist gesetzlich nicht geregelt. Anbieter legen selbst fest, wie genau sie vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt kontrollieren. Für dich als Verbraucher*in ist das nicht ohne Weiteres erkennbar. Besser: Einfacher nachvollziehbar sind Kriterien für Vegan-Siegel - etwa das V-Label.
"Wasserfest"
Nimm den Begriff "wasserfest" bei Sonnenschutzmitteln nicht wörtlich. Wasser und Schweiß können die Schutzwirkung beeinträchtigen. Anbieter dürfen Produkte bereits dann als wasserfest bezeichnen, wenn diese nach zweimal 20 Minuten Baden nur noch die Hälfte ihres ursprünglich gemessenen Schutzes bieten.
"Hypoallergen"
Den Hinweis, dass ein Produkt hypoallergen ist, bewerten viele Fachleute als irreführend: Er kann zur (falschen) Annahme verleiten, dass ein Kosmetikprodukt keine allergischen Reaktionen auslösen kann. Richtig ist: Hypoallergene Produkte dürfen keine Inhaltsstoffe enthalten, die bekanntermaßen und häufig Allergien hervorrufen.
"Frei von Parabenen"
Parabene sind Konservierungsmittel. In der Tat wurden in der Vergangenheit einige verboten. Aber es gibt auch viele zugelassene Parabene, die als sicher und gut verträglich gelten.
"Frei von Fluorid"
Der Claim rückt Fluorid, das als sicher bewertet und zugelassen ist, in ein falsches Licht. Wissenschaftliche Beweise dafür, dass Fluorid Krebs auslösen könnte, fehlen. Fluorid-Kritiker behaupten aber genau das. Das Gegenteil ist der Fall: Fluorid remineralisiert den Zahnschmelz und schützt die Zähne vor Karies. Das ist wissenschaftlich klar belegt.
"99 % natürliche Inhaltsstoffe"
Klingt super! Steht vor allem auf Kosmetikmitteln, die aus viel "natürlichem" Wasser (steht meistens in der Inhaltsstoffliste ganz vorne als "Aqua") bestehen. Natürlicher gehts dann ja auch fast nicht mehr. Das bedeutet aber nicht, dass diese Mittelchen zwangsläufig vor wertvollen, natürlichen Pflegestoffen strotzen.
"Ohne Tierversuche"
Dieser Werbe-Claim ist dreist, denn er ist eigentlich Gesetz. In der EU sind Tierversuche zur Herstellung von Kosmetika für fertige Produkte wie auch für einzelne Inhaltsstoffe seit 2013 verboten. Kosmetika, die in anderen Ländern an Tieren erprobt wurden, dürfen in der EU nicht verkauft werden.
Allerdings gilt dies nur für Produkte, die seit 2013 neu auf den Markt gekommen sind. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass die "alten" weiterhin uneingeschränkt verkauft werden dürfen:
Außerdem beziehen sich die Verbote nur auf Inhaltsstoffe, die ausschließlich für kosmetische Zwecke verwendet werden. Sobald ein Inhaltsstoff auch in anderen Produkten wie z.B. Arzneimitteln, Reinigungsmitteln, Wandfarben, etc. verwendet wird, fällt er gleichzeitig auch unter z.B. das Arzneimittelgesetz oder Chemikaliengesetz, die Tierversuche für eine Zulassung gesetzlich vorschreiben."
"Augenärztlich getestet"
Die Tests für "augenärztlich getestete" Kosmetika wie Mascara sind nicht einheitlich geregelt. Die Anforderungen legen Anbieter selbst fest. Auch augenärztlich geprüfte Kosmetika können vereinzelt Juckreiz oder Rötungen verursachen.