Eingetragene Lebenspartnerschaften von schwulen und lesbischen Paaren gibt es schon seit 2001. Damit waren Erbrecht, Unterhaltspflichten und Ehegattensplitting geklärt. Doch zu einer "echten Ehe" existierten bislang noch viele Unterschiede. Das wird ab dem 1. Oktober anders.
1. Was sind die Unterschiede zwischen der "Ehe für alle" und einer Lebenspartnerschaft?
In Deutschland gibt es für schwule und lesbische Paare seit 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Diese ist inzwischen in vielen Bereichen der Ehe gleichgestellt - im Erbrecht, der Unterhaltspflicht und seit 2013 auch beim Ehegattensplitting, also im Steuerrecht.
Doch manche Unterschiede blieben, vor allem fehlt das uneingeschränkte Adoptionsrecht. Nach einer Entscheidung der Bundesverfassungsrichter von 2013 durften Homosexuelle in einer Lebenspartnerschaft zwar Adoptivkinder des Partners adoptieren. Die gemeinsame Adoption eines Kindes war aber nach wie vor nicht möglich.
Neben dem Adoptionsrecht ging es vielen Befürwortern der Ehe für alle aber auch um das Symbol einer wirklichen Gleichstellung.
Ein lesbisches Paar mit ihrem gemeinsamen Sohn
2. Sind gleichgeschlechtliche Eltern ein Nachteil für Kinder?
Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern entwickeln sich genauso wie Kinder mit gemischt-geschlechtlichen Eltern. Das belegen nach Angaben der Psychologin Ina Bovenschen vom Expertise- und Forschungszentrum Adoption (EFZA) internationale und nationale Studien. Demnach sei nicht die Familienform für das Kindeswohl entscheidend, sondern die Art und Weise, wie Familie gelebt wird.
Laut EFZA erfolgt derzeit jede achte Adoptionsbewerbung in Deutschland durch ein gleichgeschlechtliches Paar oder eine Einzelperson.
In der deutschen Studie habe sich sogar gezeigt, dass sich gleichgeschlechtliche Paare im Gegensatz zu gemischt-geschlechtlichen durch größere Wärme in ihrem Elternverhalten auszeichneten. Festgestellt wurde aber auch, "dass es Hinweise gibt, dass Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Familien aufwachsen, zum Teil mehr Diskriminierungen durch Gleichaltrige ausgesetzt sein können". Durch positives Elternverhalten könne dies jedoch ausgeglichen werden.
3. Ist die Nachfrage nach gleichgeschlechtlichen Trauungen zum Start groß?
Der 1. Oktober ist ein Sonntag. Da haben die Standesämter normalerweise natürlich gar nicht geöffnet. Einige große Städte in Deutschland bieten aber ausnahmsweise (trotz Sonntag) die Möglichkeit einer Trauung in einem Standesamt. Zum Beispiel Köln, Hamburg und Berlin.
Einen großen Boom an Anmeldungen von reinen Eheschließungen gibt es aber deutschlandweit nicht, wie eine dpa-Umfrage bei zahlreichen deutschen Standesämtern ergab.
In Baden-Württemberg etwa war die Nachfrage verhalten: In der Landeshauptstadt Stuttgart sicherten sich für die Oktober acht gleichgeschlechtliche Paare einen Termin zur Eheschließung, in Mannheim waren es zehn. Größer war der Andrang bei den Umwandlungen: 27 Paare wollen in Stuttgart ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen, in Mannheim waren dafür 30 Termine eingetragen. In der rheinland-pfälzischen Hauptstadt Mainz sind für Oktober 20 Umwandlungen registriert und drei neue Eheschließungen.
Kurzzusammenfassung
Eingetragene Lebenspartnerschaften von schwulen und lesbischen Paaren gibt es schon seit 2001. Damit waren Erbrecht, Unterhaltspflichten und Ehegattensplitting geklärt. Doch zu einer "echten Ehe" existierten noch viele Unterschiede. Bislang. Doch das haben die Politiker jetzt geändert.