Hotline 0800 / 800 3 800
WhatsApp 0174 / 33 43 900
E-Mail studio@bayern3.de
Die Frühaufdreherbis 09:00 Uhr
Tinlicker & HelslootBecause you move me
6:26 Uhr
Anne-Marie2002
6:23 Uhr
Artemasi like the way you kiss me
6:21 Uhr
Fun feat. Janelle MonáeWe are young
6:17 Uhr
Tate McRaegreedy
6:14 Uhr
mehr

FAKT oder FAKE

Muss ich meine Miete nicht zahlen, wenn ich wegen Corona den Job verliere?

Bild: unsplash.com / Montage: BAYERN 3

Wer wegen Corona seinen Job verliert oder weniger Geld zur Verfügung hat, muss erstmal keine Miete bezahlen. Dieses Gerücht geht in den sozialen Medien herum, aber stimmt es auch? FAKT oder FAKE?

Tatsächlich dürft ihr während der Corona-Krise nicht aus eurer Mietwohnung geschmissen werden, weil ihr kurzzeitig mit der Miete in Verzug geratet. Wer die April-, Mai- und Juni-Miete nicht (vollständig) bezahlen kann, dem darf nicht gleich gekündigt werden. Er muss die fehlende Miete aber bis spätestens Ende Juni 2022 beglichen haben - zusammen mit möglichen Verzugszinsen. 

Die Mieten müssen trotz des Kündigungsausschlusses vollständig gezahlt werden. Daran ändern auch die vorübergehende Regelungen nichts." (Bundesjustizministerin Christine Lambrecht)

WICHTIG: Einfach so die Miete nicht mehr überweisen, das geht natürlich auf gar keinen Fall! Prinzipiell besteht auch weiterhin die Pflicht des Mieters zur fristgerechten Zahlung. Also redet unbedingt mit eurem Vermieter, wenn es gerade eng wird bei euch mit der Miete.

Übrigens: Auch Strom, Wasser, Telefon und Internet dürfen euch nicht einfach so abgestellt werden. Die Unternehmen müssen ihren Kunden auch mehr Zeit zur Zahlung einräumen.

Kurzzusammenfassung

Tatsächlich dürft ihr während der Corona-Krise nicht aus eurer Mietwohnung geschmissen werden, weil ihr kurzzeitig mit der Miete in Verzug geratet. Der fehlende Betrag muss aber bis spätestens Ende Juni 2022 beglichen sein.