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FAKT oder FAKE?

Darf ich in der Wahlkabine ein Selfie machen?

Bild: colourbox / BAYERN 3 (Michael Pustal)

Die Landtagswahl 2023 in Bayern ist nicht mehr lang hin - und manch einer würde seinen Gang zur Wahlurne gerne mit einem Selfie krönen. Aber das ist keine besonders clevere Idee. Selfies in der Wahlkabine sind per Gesetz verboten. 

Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen?

Endlich! Du hast dich entschieden, wo du dein Kreuz auf dem Wahlzettel machst - und möchtest diesen glorreichen Moment digital festhalten. Aber: Selfies in der Wahlkabine sind verboten. Das steht seit 2017 so in der Bundeswahlordnung: "In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden." Der Grund: Die Wahl wäre dann nicht mehr geheim. Wirst du beim Schnappschuss ertappt, könnte dein Wahlzettel für ungültig erklärt werden. Die Wahlleiter sind ausdrücklich dazu angehalten, das Verbot durchzusetzen. 

Das bedeutet allerdings nicht, dass du dann gar nicht mehr wählen darfst, sondern dann ist dem Wähler...

... auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat." (Bundeswahlordnung §56, Absatz 8)

Übrigens: Wenn du zunächst unentdeckt ein Foto machst und es später bei Instagram oder Facebook hochlädst, passiert nichts weiter. Denn das Hochladen von Wahlkabinen-Selfies ist nicht strafbar, hat das Bundesinnenministerium bestätigt - außer natürlich, wenn du den Wahlzettel von anderen Menschen veröffentlichst.

Und was ist mit einem Selfie bei der Briefwahl vom Küchentisch?

Das ist nicht verboten - wer sollte das auch kontrollieren können?

Für die Briefwahl gibt es keine entsprechende Vorschrift, die eine geheime Wahl durchsetzt. Die abgegebene Stimme wird also nicht für ungültig erklärt. Trotzdem sollte man es sich lieber zweimal überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, seine eigene Wahlentscheidung (...) öffentlich in die sozialen Medien zu posten. Denn das Wahlgeheimnis gibt es ja tatsächlich nicht ohne Grund." (Christian Solmecke, Rechtsanwalt in der Kanzlei Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE)

Kurzzusammenfassung

Selfies in der Wahlkabine sind verboten. Das steht seit 2017 so in der Bundeswahlordnung: "In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden." Der Grund: Die Wahl wäre dann nicht mehr geheim.