Sollte sich ein Mann mit seinem Auto auf einen Frauenparkplatz stellen? Nein, das sollte er natürlich nicht machen. Denn Frauenparkplätze sind - wie der Name schon sagt - extra für Frauen da. Und Frauenparkplätze haben einen sinnvollen Hintergrund. Sie sollen Frauen Sicherheit geben - und liegen meist direkt an den Ausfahrten eines Parkhauses platziert, sind besser beleuchtet und videoüberwacht.
Aber welche Strafe hat ein Mann zu befürchten, der sich mit seinem Auto auf einen Frauenparkplatz stellt? Das hängt davon ab, WO er das macht.
Einen Strafzettel darf prinzipiell erstmal nur eine Ordnungsbehörde ausstellen. Die ist für alle öffentlichen Straßen einer Stadt zuständig. Die Straßenverkehrsordnung kennt offiziell aber gar keine Frauenparkplätze. Es existieren auch keine rechtsverbindlichen Verkehrszeichen für diese speziellen Stellplätze. Daraus folgt:
Gesetzlich ist Männern das Parken auf Frauenparkplätzen nicht verboten, da diese kein Teil der Straßenverkehrsordnung sind." (Rechtsanwalt Henning Meyersrenken)
Ganz anders sieht das aus bei Frauenparkplätzen in privat betriebenen Parkhäusern, Tiefgaragen und auf privaten Parkplätzen - zum Beispiel auch vor Supermärkten. Der Betreiber eines Parkhauses kann zwar keine Strafzettel und Bußgelder verteilen. Aber er kann Vertragsstrafen aussprechen - oder Hausverbote für die Zukunft. Theoretisch könnte er das Auto auch abschleppen lassen. Das alles aber nur dann, wenn auf einem Schild deutlich steht, dass auf dem Gelände die Straßenverkehrsordnung nicht gilt.
Auf privaten Stellplätzen (z.B. Supermarktparkplätze) droht neben einer Vertragsstrafe auch das sofortige kostenpflichtige Abschleppen, wenn entgegen der Beschilderung geparkt wird." (ADAC)
Hinweis: Genau das gleiche gilt übrigens auch für "Eltern-Kind-" oder "Mama-Kind"-Parkplätze. Die sind in der Straßenverkehrsordnung nicht definiert. Völlig anders sieht das bei Behindertenparkplätzen aus. Hier dürfen die Ordnungsbehörden rigoros einschreiten und schon nach wenigen Minuten abschleppen lassen.