Das haben viele von euch in der Pandemie erlebt: Ihr habt ein Ticket für eine Veranstaltung gekauft, leider wurde die wegen Corona verschoben oder ganz abgesagt. Wenn ihr jetzt euer Geld zurückwollt, stehen einige von euch zur Zeit vor einem Problem: Der Veranstalter will euch nicht das ganze Geld zurückzahlen.
Genauso ging es BAYERN 3 Reporterin Sarah Beham aus dem BR-Studio Deggendorf. Sie hatte drei Tickets für 'Holiday on Ice' gekauft. Die Veranstaltung Anfang des Jahres wurde wegen Corona abgesagt.
Vom Ticketvermittler kam dann erst die Frage Gutschein oder Geld zurück. Ich habe mich für das Geld entschieden. Insgesamt habe ich 211 Euro für die Tickets gezahlt. Letztlich ist mir Geld überwiesen worden, aber nicht der volle Betrag. Der Ticketvermittler hat sich einfach 40 Euro Gebühren einbehalten."
So etwas hat nicht nur Sarah erlebt, sondern viele von euch in Bayern. Klar ist: Das solltet ihr euch auf keinen Fall bieten lassen. Die Ticketverkäufer versuchen damit einfach ein bisschen Geld zu verdienen - auf eure Kosten, sagt die Verbraucherzentrale Bayern. Die Verbraucherschützer haben ein Musterschreiben veröffentlicht, mit dem ihr den vollen Kaufpreis für eure Tickets zurückfordern könnt.
Das LG München I hat die Allgemeine Geschäftsbedingung gekippt, mit der (der Tickethändler) Eventim die Erstattung von Vorverkaufsgebühren im Falle der Absage oder Verlegung einer Veranstaltung ausschloss."
Sarah hat sich das Musterschreiben heruntergeladen, eine Frist gesetzt und - schwupp - einige Tage später hatte sie tatsächlich den Restbetrag auf dem Konto. Sarahs Rat:
Hartnäckig bleiben, wirklich hartnäckig bleiben. Unbedingt. Das habe ich selbst gemerkt. Und das sagt auch die Verbraucherzentrale man darf sich da nicht einfach abwimmeln lassen und kann auf jeden Fall versuchen, die volle Ticketgebühr einzufordern."
>> Mehr Info: Musterschreiben der Verbraucherzentrale Bayern
Kurzzusammenfassung
Manche Veranstalter versuchen, Gebühren für ausgefallene Konzerte während der Corona-Pandemie einzubehalten. Mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale Bayern kannst du dich wehren!