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FAKT oder FAKE?

Bezahlt meine Krankenkasse die Botox-Behandlung?

Bild: colourbox / BAYERN 3 (Michael Pustal)

Glatte Haut und ein jüngeres Aussehen - das ist bei den meisten Menschen das Ziel einer Botox-Behandlung. Leider hält die Wirkung immer nur ein paar Monate. Und mit mindestens 300 Euro ist so eine Botox-Behandlung ziemlich teuer. Wäre doch super, wenn deine Krankenkasse eine Botox-Behandlung bezahlt? Das macht sie auch, aber nur in ganz speziellen Fällen.

Botox: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Botulinumtoxin – kurz Botox – ist ein Muskelgift. Meistens wird es aus kosmetischen Gründen genutzt. Es hilft, Falten zu glätten. Was viele aber nicht wissen: In der Medizin wird Botox auch in zahlreichen anderen Bereichen genutzt. Es kann zum Beispiel Menschen helfen, ...

  • die übermäßig stark schwitzen, 
  • eine schwere Migräne haben, 
  • schielen,
  • chronisch mit den Zähnen knirschen und 
  • nach Absprache auch bei Depressionen. 

Bei diesen schweren Erkrankungen bezahlt die gesetzliche oder private Krankenkasse tatsächlich häufig die gesamten Behandlungskosten - oder zumindest einen Teil davon. Allerdings erst dann, wenn andere Therapien keine Wirkung gezeigt haben. Wissenschaftliche Studien haben inzwischen Erfolge durch gezielte Botoxbehandlungen nachgewiesen - vor allem bei neurologischen Krankheiten. Deswegen haben die meisten Krankenkassen diese auch in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Checke aber unbedingt vorher, ob deine Krankenkasse die Kosten übernimmt. Und es kann sein, dass die Krankenkasse nach der Behandlung genau checkt, ob die Botox-Spritze wirklich wegen einer Erkrankung eingesetzt wurde - oder nicht doch aus rein kosmetischen Gründen erfolgt ist. Übrigens siehst du auch dann alt aus, wenn du Botox für eine bessere Potenz, mehr Haare oder eine Diät einsetzen willst. Das wird deine Krankenkasse nicht bezahlen.

>> Mehr Infos: Spritzen sich Schönheitschirurgen gegenseitig immer Botox? (BAYERN 3, Fragen fragen vom 14.03.2022)

Botox: Gesetzliche vs. Private Krankenkassen

Wenn's darum geht, ob eine Botox-Behandlung übernommen wird, gibt es keine Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Bei den privaten heißt es:

Sofern die Anwendung medizinisch notwendig ist, wird Botox wie jedes andere notwendige Medikament erstattet."

und die AOK bestätigt:

Ähnlich verfahren auch die gesetzlichen Krankenkassen.“

Kurzzusammenfassung

Bei schweren (neurologischen) Erkrankungen bezahlt die gesetzliche oder private Krankenkasse häufig die Behandlungskosten mit Botox - oder zumindest einen Teil davon. Allerdings erst, wenn andere Therapien keine Wirkung gezeigt haben. Rein ästhetische Behandlungen bezahlt die Krankenkasse nicht.