So etwas ist zweifellos ungewöhnlich: Ein blinder Mann wollte seine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, weil sein Hund erkrankt war. Die Versicherung wollte aber nicht zahlen - und bekam recht vor dem Amtsgericht München.
Der Blindenhund war so krank, dass er flugunfähig war. Es sollte auf die Kanareninsel Fuerteventura gehen. Ohne seinen Hund wäre der blinde Mann dort aufgeschmissen gewesen. Also stornierte er kurzfristig die Reise. Doch nun bleibt er nach einer Entscheidung des Münchner Amtsgerichts auf den Stornokosten von knapp 1.000 Euro sitzen - trotz Reiserücktrittsversicherung. Begründung: Das Problem eines erkrankten Blindenhundes steht nicht im Kleingedruckten der Versicherung.
Gelockertes Hüft-Implantat hätte gereicht
Hätte sich ein Versicherungsnehmer zum Beispiel eine Bein- oder Armprothese gebrochen oder hätten sich bei ihm implantierte Gelenke gelockert - dann hätte der Mann seine Stornokosten ersetzt bekommen. Diese eher exotischen Möglichkeiten sind in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt - nicht aber ein erkrankter Blindenhund. Daher wurde die Klage abgewiesen. Kleingedruckt ist kleingedruckt.
[Sendung: BAYERN 3 Nachrichten]