Ein Testament zu schreiben, klingt oft nach einer Sache für später – für „wenn man alt ist“. Aber in Wahrheit ist ein Testament für jede Lebensphase relevant. Denn: Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Und die passt oft nicht zu dem, was man eigentlich gewollt hätte.
Warum du ein Testament schreiben solltest
Mit einem Testament bestimmst du allein, was mit deinem Vermögen nach deinem Tod passieren soll – nicht das Gesetz. Das bedeutet:
Du kannst Menschen bedenken, die laut Gesetz leer ausgehen würden – zum Beispiel deinen Lebensgefährten, mit dem du nicht verheiratet bist, enge Freunde oder gemeinnützige Organisationen.
Du vermeidest Streit unter den Hinterbliebenen.
Du kannst dafür sorgen, dass bestimmte Dinge in bestimmte Hände kommen – z. B. Omas Ring an die Patentochter oder das Motorrad an den besten Freund.
Du schützt auch den Familienfrieden – weil klare Verhältnisse oft mehr zählen als teure Gegenstände.
Welche Arten von Testamenten gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten, die rechtlich gültig sind:
1. Eigenhändiges Testament
- Handschriftlich vom Anfang bis zum Ende – kein PC, kein Drucker!
- Mit vollständigem Vor- und Nachnamen unterschreiben.
- Am besten: Ort und Datum dazuschreiben.
- Wenn es mehrere Seiten sind: Nummerieren und jede Seite unterschreiben.
- Ergänzungen: Auch hier Ort, Datum, Unterschrift nicht vergessen.
Tipp: Schreib deutlich, was du willst – keine Briefform, keine Umschweife, sondern klar und direkt.
2. Notarielles Testament
Wird beim Notar errichtet – rechtssicher und oft besonders sinnvoll bei komplexen Vermögensverhältnissen.
Vorteil: Deine Erben brauchen in der Regel keinen Erbschein, was Zeit und Geld spart.
Was gehört inhaltlich ins Testament?
Damit dein letzter Wille auch umgesetzt wird, ist es wichtig, dass du genau formulierst, wer was bekommen soll. Dabei unterscheidet man:
- Erben: Sie treten in deine Rechte und Pflichten ein – z. B. dein Partner, deine Kinder.
→ Du kannst einen Alleinerben einsetzen oder mehrere. Bei mehreren Erben solltest du deren Anteile genau festlegen.
- Vermächtnisnehmer: Sie bekommen einen bestimmten Gegenstand oder Betrag, sind aber keine Erben.
→ Zum Beispiel: „Mein Auto geht an meinen Neffen Max.“
- Auflagen: Du kannst Wünsche äußern – z. B. Grabpflege oder die Versorgung deines Haustiers.
→ Diese Auflagen sind für Erben oder Vermächtnisnehmer bindend.
- Testamentsvollstrecker: Besonders bei komplizierten Erbschaften eine gute Idee. Diese Person sorgt dafür, dass alles wie geplant abgewickelt wird.
- Vor- und Nacherbschaft: Du kannst festlegen, dass zuerst eine Person erbt – und später jemand anderes.
→ Zum Beispiel: „Meine Frau soll alles nutzen dürfen, aber nach ihrem Tod geht mein Haus an meinen Sohn.“
Zehn Schritte, um dein Testament gut vorzubereiten
- Ziele festlegen: Was soll mit deinem Vermögen passieren?
- Vermögensübersicht erstellen: Was hast du überhaupt? Immobilien, Konten, Schmuck, Schulden?
- Erben & Vermächtnisnehmer bestimmen – inkl. Ersatzerben!
- Gespräche führen: Optional, aber hilfreich – vorsichtig mit Infos umgehen.
- Gesetzliche Erbfolge prüfen: Vielleicht reicht die schon?
- Rechtsberatung einholen: Ein Fachanwalt oder Notar kann helfen.
- Testament schreiben oder beurkunden lassen.
- Sicher aufbewahren – z. B. im Notariat oder Amtsgericht.
- Weitere Regelungen treffen – z. B. für Konten, digitale Zugänge oder deine Bestattung.
- Regelmäßig aktualisieren! Lebenssituationen ändern sich.
Was du auf keinen Fall vergessen solltest
- Formfehler können dein Testament ungültig machen.
- Unklare Formulierungen führen zu Streit oder Missverständnissen.
- Alte Testamente widerrufen und vernichten, um Verwirrung zu vermeiden.
- Bei Unsicherheiten: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Extra-Tipp: Vermögensübersicht erstellen
Eine Liste deiner Vermögenswerte ist Gold wert – nicht nur für dich, sondern auch für deine Erben. Sie hilft beim Planen, bei Pflichtteilen und verhindert, dass etwas vergessen wird. Einfach alles aufschreiben: Konten, Immobilien, Versicherungen, auch Schulden.
Was ist, wenn ich kein Testament gemacht habe?
Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Und die sieht so aus: Zunächst erben die nächsten Verwandten (i.d.R. sind das Kinder oder sogar Enkel), gefolgt von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern. Ist niemand erbberechtigt, erbt der Staat. Das ist natürlich nur eine verkürzte Darstellung. Gerade bei Ehepartner greift das “Sondererbrecht für Ehegatten”. Mehr Infos dazu findest du hier.
Und ganz wichtig:
Dieser Artikel ist nur ein Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du ein Testament schreiben möchtest, informiere dich zusätzlich – z. B. bei der Stiftung Warentest, der Verbraucherzentrale, einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Notar.