Ein wichtiger Brief, im amtlichen Umschlag, kein Absender, keine Briefmarke, aber ein dicker Stempel: "Wichtige Information". Zwei Kästchen sind angekreuzt, offenbar per Hand. Und du fragst dich: Oh Shit, eine Mahnung? Eine vergessene Rechnung? Post vom Gerichtsvollzieher? Vergesst es. Am Ende ist es doch immer Werbung.
Wenn ihr Brief mit dem Stempel "Wichtige Informationen" aufreißt, seht ihr: Es ist nur Vodafone Kabel Deutschland. Wichtig ist hier gar nichts. Es ist nur billige Werbepost. Der Handy- und Kabelanbieter will Anschlüsse verkaufen.
Großspurig verweist der Brief auf den angeblich "kundenfreundlichen Service". Wir fänden es freundlicher, wenn Vodafone sich verkneifen könnte, Verbraucher so an der Nase herumzuführen. (Stiftung Warentest)
Hallo @vodafone_de, seit wann ist Werbung eine "wichtige Information"? pic.twitter.com/IdYFUjWDhr
— ndrs vrgs (@ihasouts) 25. August 2016
Diese Hinweise sind verboten
Verboten ist das ohnehin. Erst vor wenigen Wochen verurteilte das Kammergericht Berlin eine holländische Versandfirma, die ihre Werbepost für Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel in Briefumschläge verpackte mit der Aufschrift "Eilige Terminsache". Darauf verweist die Stiftung Warentest. Auch Hinweise wie "Nur vom Empfänger persönlich zu öffnen" oder "Vertraulicher Hinweis" sind nicht erlaubt. Zwar muss nicht gleich an der Gestaltung des Umschlags erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt. Doch Angaben wie "persönlich" oder "vertraulich" sind bei Werbung "schlicht falsch", urteilte das Gericht.