Wir lesen es immer wieder – und jedes Mal ärgert es uns: Idioten blockieren die Rettungsgasse, andere Halbstarke veranstalten illegale Straßenrennen und auch das Smartphone ist oft die Unfallursache. Ab heute (19. Oktober) werden diese drei Autosünden härter bestraft.
Härtere Strafen bei illegalen Straßenrennen
Illegale Autorennen gelten nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat.
Wer solche Rennen veranstaltet oder sich daran beteiligt, muss mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Kommen Menschen ums Leben oder werden sie schwer verletzt, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Durch die Neuregelung wird es auch möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen und ihnen den Führerschein wegzunehmen. Bisher wurden die Teilnehmer illegaler Straßenrennen mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat belegt. Veranstaltern drohte ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.
Es sind aber auch noch härtere Strafen möglich, das zeigt ein Gerichtsurteil aus dem Februar: Damals wurden die beiden Kudamm-Raser aus Berlin zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt – sie hatten einen unbeteiligten Autofahrer während eines Wettrennens tödlich verletzt.
Härtere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer
Ein höheres Bußgeld wird auch fällig, wenn Autofahrer Rettungsgassen blockieren und damit die Arbeit von Polizei und Rettungskräften behindern. Wer etwa bei stockendem Verkehr auf der Autobahn keine Notgasse für die Helfer bildet, muss statt 20 Euro mindestens 200 Euro zahlen. In Einzelfällen sind auch Bußgelder bis zu 320 Euro möglich, verbunden mit einem Monat Fahrverbot.
Wie das mit der Rettungsgasse nochmal funktioniert, zeigen wir euch im Video - hier geht's zum FAQ Rettungsgasse.
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Härtere Strafen für Fahrer, die am Handy hängen
Wer am Steuer mit seinem Handy telefoniert oder mit dem Mobiltelefon Nachrichten schreibt und dabei erwischt wird, muss ab sofort höhere Bußgelder zahlen.
Somit werden bei Verstößen gegen das sogenannte Handyverbot 100 Euro fällig. Bislang sind es 60 Euro. Dazu kommt ein Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg. Bei einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Auch für Fahrradfahrer gelten künftig höhere Bußgelder. Wer mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad ertappt wird, muss 55 statt bisher 25 Euro zahlen.
Die neue Regelung gilt auch für Tablets und Laptops. Die Geräte dürfen ebenso wie das Smartphone nur noch genutzt werden, wenn man sie nicht halten muss und sie über eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verfügen.
Verhüllt am Steuer ist nicht erlaubt
Ab sofort gilt außerdem ein Verhüllungsverbot beim Fahren. Wer am Steuer eine Ski- oder Karnevalsmaske aufhat oder sein Gesicht anders verdeckt, zum Beispiel mit Burka oder Nikab, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Ein Grund ist: Der Fahrer soll auf einem Blitzer-Foto zu erkennen sein.