Noch ein Monat bis zu den Herbstferien in Bayern - und viele von euch haben vermutlich immer noch keinen Urlaub gebucht - einfach weil unklar ist, wo wir überhaupt hinfahren oder -fliegen können! Reisewarnung hin, Risikogebiet her. Unser BAYERN 3 Reise-Experte Kay Rodegra verrät euch, worauf ihr achten müsst, wenn ihr in den nächsten Tagen buchen wollt.
Dieses Jahr buchen viele Menschen in Bayern 'Last-Minute'. Worauf sollten wir generell beim Buchen einer Urlaubsreise schauen?
BAYERN 3 Reise-Experte Kay Rodegra: Wer jetzt neu eine Reise bucht, der sollte eine Pauschalreise buchen. Er ist dann einfach besser geschützt, sollte es doch wieder zu einer Reisewarnung für das betreffende Urlaubsland kommen. Wer in den Herbstferien verreisen möchte, der sollte sich wirklich tagesaktuell darüber informieren, ob sein Reiseland mit einer Reisewarnung versehen ist – oder ob das Robert-Koch-Institut das Zielland als Risikogebiet einstuft. Das ist deshalb besonders wichtig, weil dann bei der Rückreise aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland besondere Einreisebestimmungen bestehen. Man muss dann nämlich u.a. in Quarantäne.
Ende Oktober sind die Herbstferien – woran sollten Familien dann achten, wenn sie in den Urlaub fahren oder fliegen wollen?
BAYERN 3 Reise-Experte Kay Rodegra: Wichtig: zum 15. Oktober sollen die Rückreisebestimmungen deutlich verschärft werden. Wer dann zurück nach Deutschland reist und in einem Risikogebiet war, der muss -voraussichtlich- mindestens erstmal fünf Tage in Quarantäne und kann dann erst einen Corona-Test machen. Und erst wenn dann das negative Ergebnis da ist, darf man die Quarantäne verlassen. Da kann man also davon ausgehen, dass man mindestens sieben Tage in Quarantäne verbringen muss – und das kann natürlich zu Problemen führen, wenn ich nicht rechtzeitig zum Arbeitsplatz zurückkomme.
Macht eine Reiserücktrittskostenversicherung Sinn?
BAYERN 3 Reise-Experte Kay Rodegra: Eine Reiserücktrittskostenversicherung deckt die Sorge vor Corona nicht ab. Es ist also kein Versicherungsfall, wenn ich sage: "Ich möchte die Rücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, weil ich ein mulmiges Gefühl habe und es mir doch nochmal anders überlegt habe wegen Corona..." Diese Versicherung deckt nur das persönliche Risiko ab; also beispielsweise falls es zu einer Reiseunfähigkeit kommt, weil ich krank werde oder einen Todesfall in der Familie habe oder meinen Job verliere. Die Sorge vor Corona ist kein Versicherungsfall!
Was ist denn, wenn ich aus einem Risikogebiet in Deutschland komme und Urlaub im Ausland machen möchte. Kann es sein, dass man mich dann dort gar nicht ins Land lässt?
BAYERN 3 Reise-Experte Kay Rodegra: Das kann durchaus sein. Andere Länder können natürlich festlegen, dass sie zum Beispiel aus Deutschland selbst schon Urlauber einreisen lassen, aber eben nicht aus einer bestimmten Stadt oder Region mit einer hohen Infektionszahl. Da kann es Reiseverbote geben. Übrigens auch innerdeutsch kann es Probleme geben! Es können Einreiseverbote für Touristen aus Risikogebieten geben oder Beherbergungsverbote ausgesprochen werden. Hotels, Ferienhausvermieter und Campingplätze dürfen mich dann nicht mehr aufnehmen.