Tipps der Stiftung Warentest beim Onlinekauf

Das ist wichtig, wenn ihr Tiere im Internet kauft

Bild: unsplash.com/Pete Bellis

Tiere in Zoohandlungen, bei Züchtern in der Nachbarschaft oder im Tierheim ansehen und kaufen, das wird immer seltener. Der Internetmarkt boomt. Aber wie erkennen wir einen seriösen Verkäufer und wie sichern wir uns ab? Tipps der Stiftung Warentest

Das Internet ist im Prinzip auch eine tolle Möglichkeit, um viele Hunde, Katzen oder Kaninchen in kurzer Zeit "kennenzulernen". Allerdings sollte das Netz wirklich nur für die erste Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer des Tieres sein. Kauft niemals ein Tier ohne es oder sein Zuhause bisher gesehen zu haben. Ein persönliches, intensives Kennenlernen von Verkäufer und von eurem zukünftigen Haustier ist verpflichtend, rät die Stiftung Warentest.

Checkliste der Stiftung Warentest für den Kauf von Tieren im Internet 

Nicht von Fotos täuschen lassen

Die süßesten Tierfotos im Netz sagen nichts über Herkunft und Gesundheitszustand. Auch Papiere wie Impfscheine und Ahnentafeln sind manchmal Fälschungen. Tierschutzvereine wie Peta warnen vor illegalem Welpenhandel. Die Tiere werden in Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn unter sehr schlechten Bedingungen gezüchtet und oft krank verkauft.

Gütesiegel und Vereine

Eine Art Gütesiegel für Züchterinnen und Züchter ist die Mitgliedschaft in Vereinigungen wie dem Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) oder dem Deutschen Edelkatzenzüchter-Verband (DEKZV). Auch Hobbyzüchtende ohne Verbandsmitgliedschaft gehen oft gut mit ihren Tieren und deren Nachwuchs um.

Seriös oder eher nicht?

Hinweise, ob ein Züchter oder ein Zoofachgeschäft seriös arbeiten, bekommt ihr oft schon am Telefon. Gute Züchter schwatzen euch kein Tier auf. Sie geben Tipps zu Ernährung und Verhalten und erkundigen sich nach euren Bedingungen

Wichtig: Schaut immer vor Ort vorbei. Die Räume oder Anlagen, in denen die Tiere gehalten werden, sollten sauber und großzügig geschnitten sein.

Nicht jeder darf jedes Tier verkaufen

Für den Handel mit fast allen Tieren gibt es in Deutschland rechtliche Vorgaben. Sie regeln vor allem die Haltung vor dem Verkauf und schreiben vor, dass den Tieren genügend Futter, Platz und Auslauf zur Verfügung gestellt wird. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass gewerbliche Tierhändler und Züchter eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramts brauchen.

Übrigens: Hunde dürfen frühestens im Alter von acht Wochen von ihren Müttern getrennt werden (Tierschutzhundeverordnung). Züchtende müssen zudem für je fünf Zuchthunde einen Tierpfleger anstellen.

Vorsicht bei sehr günstigen Angeboten

Rassehunde aus seriöser Zucht kosten in Deutschland meist mehr als 1500 Euro, Rassekatzen mehr als 800 Euro oder mehr. Wenn Tierhändler Hunde oder Katzen aus dem Kofferraum, auf der Straße oder auf Märkten verkaufen, heißt es: Sofort Finger weg und bei der Polizei melden!

Tierkauf vertraglich absichern

Ein Kaufvertrag gibt rechtliche Sicherheit. Er ist besonders wichtig beim Kauf von teuren Tieren. Selbst wenn Hund, Katze oder Hamster einen rundum gesunden und die Verkäufer einen soliden Eindruck machen – Juristen raten dazu, den Kauf vertraglich abzusichern. Verträge sind aber auch wichtig, weil Internetseiten – egal ob Kleinanzeigen, Tierwelt oder Quoka – nur als Vermittlungsplatt form dienen und nie für den Kauf haften.

Tier gekauft und dann Probleme? Diese Rechte habt ihr

Was tun, wenn mein Tier krank wird

Wird euer Haustier in den sechs Monaten nach Kauf krank, wendet euch an Züchter oder Verkäufer. Er muss dafür sorgen, dass das Tier behandelt wird. Wenn Gefahr im Verzug ist oder der Verkäufer weit entfernt lebt, dürft ihr  sofort einen Tierarzt einschalten. Der Verkäufer muss später die Kosten für die Behandlung übernehmen. Ausgenommen davon sind Erkrankungen, die sich Tiere in ihrem neuen Zuhause zuziehen (Erkältungen, Verletzungen und Durchfall).

Gewährleistungsrecht greift bei Tieren

Der Kauf von Papagei oder Pony ähnelt dem von Fahrrad oder Kühlschrank. Klingt herzlos, aber ist rechtlich so. Haltung und Transport sind durch das Tierschutzgesetz geregelt, doch wenn es um den Verkauf geht, sind Tiere Gebrauchsgüter. Ihr Handel fällt unter das Gewährleistungsrecht. Es regelt, dass ihr Anspruch auf ein „mangelfreies“ Tier habt. In der Praxis heißt das meist nur, dass Meerschwein und Kaninchen gesund sein müssen. Anders ist das bei Tieren, die zu Zucht- oder Sportzwecken verkauft werden. Ein vermeintliches Springpferd, das beim Anblick von Hindernissen scheut, hat aus juristischer Sicht einen Mangel, genau wie die Zuchtkatze, die alle Kater wegbeißt.

Auch Schadenersatz ist möglich

Das Bürgerliche Gesetz buch (BGB) schreibt vor, dass Käufer dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit einräumen müssen, den Mangel zu beseitigen.  Beispiel: Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass eine Katze mit Wurmbefall einer erneuten Wurmkur unterzogen wird. Das Gewährleistungsrecht regelt zudem, dass in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe der Verkäufer beweisen muss, dass das Tier beim Verkauf mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er einen Teil des Kaufpreises oder sogar den ganzen Preis erstatten. Hat der Verkäufer den Mangel verschuldet, zum Beispiel durch falsche Haltung, muss er möglicherweise auch Schadenersatz zahlen. Lasst euer Tier daher gleich nach dem Kauf vom Tierarzt untersuchen. Gibt es Zweifel an Gesundheitszustand oder Verhalten, helfen euch neben Attesten später auch Zeugenaussagen, euer Recht durchzusetzen.

Weniger Rechte bei privatem Handel

Dass Privatleute ihren Hund oder einen Wurf Kätzchen weiterverkaufen, ist erlaubt. Doch Vorsicht: Für den privaten Tierhandel gibt es weniger juristische Vorgaben. Privatleute dürfen beim Tierverkauf die Haftung vertraglich ausschließen. Das ist für sie sinnvoll, um spätere Forderungen abzuwehren. Bei gewerblichen Züchtern und Händlern habt ihr mehr rechtliche Sicherheit.

Umtausch nicht ausgeschlossen

Sechs Monate ab Kauf beim gewerblichen Verkäufer sieht das Gewährleistungsrecht die Beweislastumkehr vor: Jetzt müsstet ihr beweisen, dass Krankheit oder Auffälligkeit nicht erst bei euch entstanden sind. Bis zu zwei Jahre ab Kauf könnt ihr aber ein Tier mit "einem Mangel" sogar zurückgeben und ein neues, vergleichbares verlangen. Doch dieses Recht durchzusetzen ist kaum realistisch, denn Händler und Züchter können keine identischen Hunde, Katzen oder Pferde zum Umtausch vorhalten. Außerdem entsteht zwischen Mensch und Tier meist so schnell eine Bindung, dass kaum jemand den Anspruch durchsetzen will.

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Kurzzusammenfassung

Tiere in Zoohandlungen, bei Züchtern in der Nachbarschaft oder im Tierheim ansehen und kaufen, das wird immer seltener. Der Internetmarkt boomt. Aber wie erkennen wir einen seriösen Verkäufer und wie sichern wir uns ab? Tipps der Stiftung Warentest.