Deutschland ist das letzte EU-Land, in dem noch uneingeschränkt Außenwerbung für Tabakerzeugnisse erlaubt ist. Das soll sich ab 2020 ändern. Der Entwurf zu diesem Gesetz wurde heute im Bundeskabinett beschlossen. Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino soll dann in vier Jahren verboten sein. Das gilt übrigens auch für E-Zigaretten.
An Fachgeschäften sowie in Verkaufsstellen wie Trinkhallen oder Tankstellen wird Tabakwerbung weiter erlaubt sein. In Kinos soll das Werbeverbot bei allen Filmen gelten, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind.
Tabakindustrie und Werbewirtschaft kritisieren die Pläne und hoffen, dass das Gesetz korrigiert wird. Denn damit würde erstmals in Deutschland für ein legales und frei handelbares Produkt nicht mehr geworben werden dürfen, heißt es. Deutschland ist nach Darstellung des Ministeriums das letzte EU-Land, in dem noch uneingeschränkt Außenwerbung für Tabakerzeugnisse zulässig ist. In Bulgarien sei Werbung für Erzeugnisse verboten, nicht aber für Marken.
Kritik vom Tabakverband
Das Werbeverbot wäre ein Präzedenzfall. Heute geht es gegen Sexismus und Tabak, morgen gegen Alkohol, Zucker, Lebensmittelfette, Extremsport und Individualverkehr. Politiker dürfen aber nicht zu Tugendwächtern werden." (Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Rauchtabakindustrie)
Einen Rückgang der Raucherquote durch die künftig eingeschränkte Werbung erwartet die Werbewirtschaft nicht. Die Zahl der jugendlichen Raucher habe sich in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren halbiert. Diese Entwicklung habe sich bei gleichbleibenden Werbeinvestitionen vollzogen. "Ein Werbeverbot wird keinen Raucher zum Nichtraucher machen und auch nicht dazu führen, dass jemand mit dem Rauchen erst gar nicht beginnt", sagte ein Sprecher der Werbeindustrie in einem dpa-Interview.
Schockbilder kommen im Mai
Erst kürzlich wurde per Gesetz die Umsetzung der 2014 ausgehandelten EU-Richtlinie für Tabakprodukte in Deutschland beschlossen. Danach müssen ab Mai dieses Jahres künftig zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein - weit mehr als bisher schon. Die geplante Ausweitung des Werbeverbots wird in einem separaten Gesetz geregelt.