Kaum ein Wassersport ist in Bayern gerade so im Kommen wie Stand-Up-Paddeln. Besonders bei gutem Wetter macht es super viel Spaß über das Wasser zu gleiten und die Aussicht zu genießen. Aber nicht überall in Bayern sind die SUPs gerne gesehen. Wir verraten euch, wo ihr aufs Stand-Up-Paddle verzichten solltet.
Wer schon mal versucht hat, auf einem Stand-Up-Paddle das Gleichgewicht zu halten, weiß: Gar nicht so einfach! Aber wenn man den Dreh erstmal raus hat, gibt es kaum etwas schöneres. So ein Ausblick von mitten auf dem See oder Fluss ist schon was ganz besonderes. Und sportlich obendrauf!
Stand-Up-Paddle längst Trend in Bayern
Inzwischen boomt die Trend-Sportart in Bayern. Günstige Boards gibt es sogar immer mal wieder bei Discountern. Und wer neu ist, kann sich die Technik super in Kursen beibringen lassen. Aber nicht überall darf man einfach so die sportliche Luftmatratze ins Wasser lassen und lospaddeln. In Schleusen darf man mit seinem SUP gar nicht erst rein und auf Schiffahrtsstraßen gelten besondere Regeln. Was wo gilt, erfahrt ihr zum Beispiel beim Bayerischen Kanu-Verband.
Warum darf ich nicht überall SUP fahren?
Es gibt verschiedene Gründe, warum ihr nicht überall mit eurem SUP aufs Wasser dürft.
Naturschutz
Der häufigste Grund für eine Einschränkung ist der Naturschutz. Manche Seen oder Flüsse gehören zu Naturschutzgebieten. Da sollen mögliche negative Auswirkungen auf die Flora und Fauna vermieden werden. Darum gelten dort entweder besondere Regeln oder eben sogar ein Verbot für die SUP-Tour.
Sicherheit
Ein anderer wichtiger Grund ist die Sicherheit - sowohl für euch als auch für andere, die an oder auf den Gewässern unterwegs sein können. Dazu gehören zum einen die Schifffahrtsstraßen. Aber auch gefährliche Gewässerpassagen zählen dazu oder spezielle Nutzungen wie zum Beispiel militärische Übungen.
Privatbesitz
Wenn ein See oder Fluss in Privatbesitz ist, dürfen die Besitzer entscheiden, ob sie das Gewässer für die Nutzen öffnen, einschränken oder sogar ganz verbieten.
Corona-Beschränkungen
Je nach Inzidenzen kann es sein, dass manche Gewässer (derzeit) für die Öffentlichkeit gesperrt sind.
Auf welchen Seen und Flüssen in Bayern darf ich nicht fahren?
Oberbayern
- Ach: Temporäres Verbot vom 01.03. bis 15.10.; zwischen Uffinger Brücke & Mündung Staffelsee
- Ammer:
- Dauerhaftes Verbot; von km 116,8 bis km 118,5 (Brücke Fischen bis Mündung Ammersee)
- Temporäres Verbot vom 16.10. bis 30.04.; von km 143 bis km 169,1 (Kammerl bis Böbiger Brücke); im übrigen Zeitraum Fahren erlaubt bei eingeschränkten Zeiten: von 9:00 bis 17:30 Uhr erlaubt, wenn der Pegel bei Peißenberg mindestens 68 cm beträgt.
- Ammersee: kein Verbot, aber gebeten wird um freiwilligen Befahrungsverzicht; vom 01.11. – 31.03.
- Amper: Temporäres Verbot vom 01.03. bis 15.07.; von Stegen bis Grafrath & von Schöngeising bis Fürstenfeldbruck
- Chiemsee: kein Verbot, aber gebeten wird um freiwilligen Befahrungsverzicht; vom 01.11. – 31.03.
- Fohn-See beim Starnberger See: Dauerhaftes Verbot
- Großer Ostersee: Dauerhaftes Verbot
- Hartsee bei Eggstätt: Dauerhaftes Verbot
- Hintersee: Dauerhaftes Verbot
- Isar (München): Dauerhaftes Verbot; Stadtgebiet München ab Flusskilometer 142 bis 150
- Königssee: Dauerhaftes Verbot
- Speichersee bei München: Dauerhaftes Verbot
- Starnberger See: kein Verbot, aber gebeten wird um freiwilligen Befahrungsverzicht; vom 01.11. – 31.03.
- Tiroler Ache (Mündungsgebiet Chiemsee): Dauerhaftes Verbot
- Waginger / Tachinger See: Temporäres Verbot vom 01. 11. bis 30. 04.
Oberpfalz
- Großer Arber See (Regensburg): Dauerhaftes Verbot
- Wiesent: Dauerhaftes Verbot
Oberfranken
- Pegnitz: Dauerhaftes Verbot; auf Teilstrecken zwischen Neuhaus und Hohenstadt
Schwaben
- Alpsee: Dauerhaftes Verbot
- Auensee Augsburg: Dauerhaftes Verbot; nur im nördlichen Teil
- Autobahnsee Augsburg: Temporäres Verbot vom 01.05 bis 30.09.
- Bannwaldsee Füssen: Dauerhaftes Verbot
- Bernmoosbach: Dauerhaftes Verbot
- Bodensee: Auf dem Bodensee gelten spezielle Regeln
- Friedberger Baggersee: Dauerhaftes Verbot
- Ilsesee: Temporäres Verbot vom 30.4. bis 01.10.
- Lechmündung in den Forggensee: Dauerhaftes Verbot; vom Wasserkraftwerk Horn bis zum Mündungsgebiet im Forggensee
- Radersdorfer See: Eingeschränkt befahrbar; Absprache bitte mit dem zuständigen Campingplatz vor Ort
- Rottach-Speicher: Dauerhaftes Verbot; nur der Nord-Ost-Seite
- Sander Weiher und Mandlachsee: Dauerhaftes Verbot
- Schleichbach bzw. Riedener Bach bei Füssen: Dauerhaftes Verbot
- Weitmannsee: Dauerhaftes Verbot
Einschränkungen außerhalb Bayerns
Und für alle, die in den Ferien mit dem SUP außerhalb Bayerns fahren möchten, hat das Forum stand-up-paddling.org eine deutschlandweite Liste erstellt.