Strafzettel am Supermarkt

Parkscheibe vergessen? So bekommst du die 30 Euro Strafe zurück!

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Auf vielen Parkplätzen von Supermärkten und Einkaufszentren dürft ihr mittlerweile nur noch eine festgelegte Zeit von beispielsweise ein oder zwei Stunden parken und müsst eine Parkscheibe ins Auto legen. Habt ihr die vergessen oder die Parkzeit überschritten, findet ihr mit etwas Pech einen Strafzettel an der Windschutzscheibe.

Wer im Supermarkt einkauft, ist eigentlich immer davon ausgegangen, dass das Parken umsonst ist. Nennt sich Kundenbindung: Ihr, die Kunden, sollt schließlich ein bisschen im Geschäft bleiben und mehr Geld ausgeben. Diese Zeiten sind in den Großstädten in Bayern allerdings vorbei. Immer häufiger beauftragen Supermärkte externe Firmen damit, sich um die Parkplätze zu "kümmern" - diese Firmen nennen sich Park&Control, Fairparken oder Parkräume KG. Vergesst ihr die Parkscheibe, wird's richtig teuer.

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Passiert jedem mal: Vorgefahren, schnell eingekauft, aber die Parkscheibe aus Verpeiltheit vergessen? Zack, und schon ein Strafzettel über 30 Euro. Vielleicht könnt ihr euch das Geld (zumindest zum Teil) doch noch zurückholen, WENN...  

1. Ein Schild muss euch sehr deutlich auf die maximale Parkzeit und die Parkscheibenpflicht auf dem Supermarktparkplatz hinweisen. Schließlich ist es der Kunde gewohnt, dass er auf Supermarkt-Parkplätzen umsonst parken kann. Deshalb müssen Ausnahmen besonders deutlich gekennzeichnet sein. Ein kleines Schild am Rande des Parkplatzes reicht nicht aus.

2. Mit 30 Euro könnte die Strafe tatsächlich zu hoch angesetzt sein. Checkt, wieviel Geld ihr fürs Falschparken (auf öffentlicher Fläche) normalerweise in eurer Stadt bezahlt. Nach Ansicht von Juristen sollte das Verstoßgeld auf einem Privatparkplatz nicht mehr als doppelt so hoch sein.

3. Ihr habt wirklich eingekauft und einfach nur die Parkscheibe vergessen? Schreibt der Parkplatzfirma und schickt eine Kopie des Kassenzettels mit. Wenn ihr den nicht mehr habt, probiert es mit der Abrechnung eurer Girocard oder Kreditkarte - und hofft auf Kulanz.

Wichtig: Grundsätzlich liegt die Beweislast bei Privatparkplätzen bei der Kontrollfirma.

Anders als im öffentlichen Straßenverkehr, in dem der Halter für Parkverstöße auch haftbar gemacht werden kann, gilt dies hier im zivilrechtlichen Bereich nicht. Das heißt, das Parkplatzunternehmen müsste den Nachweis führen, wer tatsächlich das Fahrzeug am besagten Tag gefahren hat bzw. auf dem Parkplatz abgestellt hat." Rechtsanwalt Dr. Mathias Allmansberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht, im SWR-Interview)

Kurzzusammenfassung

Auf vielen Parkplätzen von Supermärkten und Einkaufszentren dürft ihr mittlerweile nur noch eine festgelegte Zeit von beispielsweise ein oder zwei Stunden parken und müsst eine Parkscheibe ins Auto legen. Habt ihr die vergessen oder die Parkzeit überschritten, findet ihr mit etwas Pech einen Strafzettel an der Windschutzscheibe.