Gründonnerstag, Karfreitag & Karsamstag

An diesen stillen Tagen dürft ihr in Bayern keine Party machen!

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Wie schön ist das, wenn zum Wochenende noch ein oder sogar zwei Feiertage dazukommen - wie an Ostern. Party bis in den frühen Morgen? Das wird allerdings nicht klappen, denn die Clubs müssen zum Start ins Osterwochenende die Musik leise drehen. Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind drei "stille Tage" in Bayern - deshalb gilt ein gesetzliches Tanzverbot. Was das ganz konkret bedeutet, lest ihr hier!

An welchen Feiertagen sind Tanzverstaltungen und Partys verboten?

Insgesamt gibt es neun "stille Tage" in Bayern. Dort gilt ein generelles Tanzverbot. Drei davon gibt es an Ostern - und diese auch gleich hintereinander. Das Tanzverbot gilt ab Gründonnerstag um 2 Uhr in der Früh, umfasst den kompletten Karfreitag und schließlich auch den Karsamstag. Insgesamt 70 Stunden lang gilt die gesetzlich verankerte Feiertagsruhe. Tanzen und Party klappt erst ab Ostersonntag um Mitternacht wieder.

Diese Feiertage sind "stille Tage" in Bayern:

Aschermittwoch: 2-24 Uhr

Gründonnerstag: 2-24 Uhr 

Karfreitag: ganzer Tag 

Karsamstag: ganzer Tag 

Allerheiligen (immer 1. November): 2-24 Uhr 

Volkstrauertag: 2-24 Uhr 

Buß- und Bettag: 2-24 Uhr 

Totensonntag (letzter Sonntag vor dem ersten Advent): 2-24 Uhr 

Heiligabend: 14-24 Uhr 

Welche Tage "stille Tage" sind, das ist übrigens Ländersache. Die meisten "stillen Tage" gibt es in Hessen, die wenigsten Tanzverbote in Hamburg und Bremen.

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Demonstranten in Stuttgart protestieren gegen das Tanzverbot

Was bedeutet Tanzverbot?

Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem Ernst des jeweiligen stillen Tages entsprechen, sind verboten. Das gilt besonders für Musik in Gaststätten, Clubs oder Diskos. Nach einer Gesetzesänderung in Bayern vor einigen Jahren ist es mittlerweile möglich, an den meisten stillen Feiertagen bis 2 Uhr hineinzufeiern. Danach dürfen Clubs zwar weiter geöffnet bleiben, die Musik muss aber leiser gedreht werden und ihr dürft nicht mehr tanzen.

Sind Konzerte und Sportevents auch verboten?

Konzerte und andere Musikevents werden von Fall zu Fall einzeln bewertet. Wenn sie dem Charakter eines stillen Tages entsprechen, sind sie erlaubt. Beispiel: Ein Death-Metal-Konzert wird am Karfreitag wohl nicht geduldet, ein Klassik-Konzert dürfte kein Problem sein. Bei Popkonzerten kommt es auf das gespielte Repertoire an. Der Veranstalter muss sich das in jedem Fall genehmigen lassen. Kabarett, Zirkusshows und Lesungen sind hingegen erlaubt. Deshalb sind zum Beispiel auch Sportevents wie Bundesligaspiele möglich (bis auf zwei Ausnahmen: Buß- und Bettag und Karfreitag).

Kurzzusammenfassung

Wie schön ist das, wenn zum Wochenende noch ein oder sogar zwei Feiertage dazukommen - wie an Ostern. Party bis in den frühen Morgen? Das wird allerdings nicht klappen, denn die Clubs müssen zum Start ins Osterwochenende die Musik leise drehen. Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind drei "stille Tage" in Bayern - deshalb gilt ein gesetzliches Tanzverbot. Was das ganz konkret bedeutet, lest ihr hier!