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Hochwasser und Steuer

So kannst du als Hochwasseropfer steuerliche Entlastung beantragen

Bild: picture alliance/dpa | Marijan Murat

Viele Regionen in Bayern wurden Anfang Juni hart vom Hochwasser getroffen. Bei vielen laufen noch immer Aufräumarbeiten. Für viele ist das eine große finanzielle Belastung. Die gute Nachricht: Du kannst Hochwasser-Schäden von der Steuer absetzen. Wir zeigen dir, wie das geht.

Anfang Juni wurden viele Regionen in Bayern von starkem Unwetter und Hochwasser getroffen. Verschiedenste Hilfsorganisationen haben angepackt – auch der BR hat einen Spendentag organisiert.
Viele Hochwasseropfer sind noch immer mit den Aufräumarbeiten beschäftigt. Teilweise müssen Häuser und Wohnungen renoviert, Möbel repariert und Hausrat ersetzt werden. Das ist für viele eine große finanzielle Belastung. Deshalb gibt es die Möglichkeit für Hochwasseropfer einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen

Wie kann ich einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen? 

Falls noch nicht geschehen, solltest du dir einen Überblick verschaffen: Was ist beschädigt, welchen Schaden übernimmt meine Versicherung und um welche Dinge muss ich mich selbst kümmern? Am wichtigsten: Welche Kosten werden auf mich zukommen? Für den Antrag auf Lohnsteuerbescheinigung brauchst du nämlich einen geschätzten Betrag der Kosten.

Den Antrag kannst du dann online beim Finanzamt oder direkt im Online-Finanzportal Elster runterladen. Wenn du eine Steuersoftware wie Wiso Steuer oder Smartsteuer nutzt, findest du auch dort das Formular für den Antrag. Wichtig ist, dass die Infos unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen werden müssen.

Wichtig: Zu diesen „außergewöhnlichen Belastungen“ zählen Kosten aufgrund von Krankheit und Kosten zur Wiederbeschaffung und Reparatur der Wohnung, von Möbeln, Hausrat und Kleidung. Kosten für ein Auto oder die Garage kannst du nicht angeben – diese gelten nämlich nicht als „existenziell notwendige Gegenstände“.

Was passiert, nachdem ich den Antrag gestellt habe?

Der Antrag wird vom Finanzamt gecheckt. Dabei werden deine geschätzten Ausgaben als Freibetrag angegeben. Außerdem wird dein Arbeitgeber direkt informiert und so bekommst du direkt mehr Netto von deinem Bruttogehalt, erklärt Jörg Leine von Finanztip:

Der Freibetrag senkt die Steuern, die man zahlen muss.“ 

Wie viel Geld bekomme ich monatlich mehr?

Finanztip hat den Fall anhand eines Beispiels durchgerechnet. Verdienst du etwa 4000 € brutto im Monat und hast den Schaden, der nicht von der Versicherung gedeckt ist, auf 9000 € geschätzt, bekommst du ab Juli ca. 425 € mehr – monatlich.

Muss ich das Geld später zurückzahlen?

Jein. Du musst das Geld nicht direkt zurückzahlen. Allerdings musst du die Lohnsteuerermäßigung in der Steuererklärung für dieses Jahr angegeben werden. Da du den Schaden aktuell nur schätzen kannst, musst du in der Steuererklärung genau aufführen, wie hoch die Ausgaben wegen Hochwasserschäden waren. Das bedeutet, dass du unbedingt die Belege für Reparaturen, Möbel und Co. aufheben solltest, rät Jörg Leine von Finanztip.

Wenn man gut geschätzt hat, geht man plus minus Null raus. Wenn man zu viel geschätzt hat, kann es sein, dass man ein bisschen Steuer nachzahlen muss und wenn man gesagt hat „Ich gebe lieber nicht so viel an“ und am Ende war es dann doch mehr, kriegt man noch mehr Steuern wieder über die Steuererklärung.“ 

Kann ich die Lohnsteuerermäßigung auch beantragen, wenn ich eine Elementarversicherung habe?

Ja, denn in Bayern ist das im Unwettererlass geregelt. Deshalb haben auch Menschen, die eine Elementarschadenversicherung haben, die Möglichkeit die Lohnsteuerermäßigung zu nutzen.

Kurzzusammenfassung

Viele Regionen in Bayern wurden Anfang Juni hart vom Hochwasser getroffen. Bei vielen laufen noch immer Aufräumarbeiten. Für viele ist das eine große finanzielle Belastung. Die gute Nachricht: Du kannst Hochwasser-Schäden von der Steuer absetzen. Und zwar kannst du Lohnsteuerermäßigung aufgrund "außergewöhnlicher Belastungen" beantragen. Das Formular findest du online beim Finanzamt, Elster oder in deiner Steuersoftware.