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Promillegrenze Scooter

E-Scooter und Alkohol: Feiern ja – Fahrverbot nein!

Bild: picture alliance / dpa-tmn | Bernd Diekjobs

Fasching, Party, gute Laune – klar, da fließt auch mal das ein oder andere Getränk. Alles cool - aber wenn’s ums Heimkommen geht, denk dran: Der E-Scooter ist keine Alternative zum Taxi, wenn du getrunken hast!

E-Scooter und Alkohol - die Regeln?

Ab 0,5 Promille wird’s teuer – genau wie beim Auto. Und wenn du noch in der Probezeit bist oder unter 21? Dann gilt null Promille! Wirst du in der Probezeit mit Alkohol auf dem Scooter erwischt, kostet das 250 Euro und deine Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Klingt uncool. Ist es auch.

Auch ohne Probezeit heißt es ab 0,5 Promille: 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Richtig bitter wird’s ab 1,1 Promille: Dann drohen bis zu sechs Monate Fahrverbot, Führerscheinentzug oder im Extremfall sogar Knast.

Also, feier durch, hab Spaß – und für den Heimweg lieber Taxi, Bahn oder der gute alte Fußmarsch. Dann bleibt die Partylaune auch am nächsten Tag noch erhalten! 🎉

Quelle: Bussgeldkatalog.org

Teste dich: BAYERN 3 Führerschein-Prüfung - Was bedeuten diese Verkehrsschilder eigentlich?

Kurzzusammenfassung

E-Scooter und Alkohol? Achtung: Ab 0,5 Promille drohen 500 € Strafe, Fahrverbot und Punkte. In der Probezeit gilt null Promille. Ab 1,1 Promille wird’s richtig teuer – Führerscheinentzug möglich!