Patientenrecht

Darf ich einfach so den Arzt wechseln?

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Manchmal "vibet" es einfach nicht so mit dem Arzt. Oder du fühlst dich aus einem anderen Grund unwohl in der Praxis. Darf ich dann einfach so den Arzt wechseln? Wir klären außerdem, wann du das Recht auf eine Zweitmeinung hast und wie schnell du einen Termin bei einem Facharzt kriegen solltest.

Freie Arztwahl und Arztwechsel

In Deutschland darfst du dir als gesetzlich Versicherter deinen Arzt oder deine Ärztin frei aussuchen. Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis für gesetzlich Versicherte zugelassen ist. Zu einem Arzt für Privatversicherte dürfen gesetzlich Versicherte nur in Ausnahmefällen (z.B. weil es in anderen Praxen so schnell keinen freien Termin gibt).

Den Arzt zu wechseln ist grundsätzlich kein Problem. Am besten allerdings in einem neuen Quartal. Arztwechsel innerhalb eines Quartals sind nur erlaubt, wenn es einen wichtigen Grund gibt.

Sonderfall hausärztliche Versorgung und Selektivverträge 

Wer bei der hausärztlichen Versorgung und anderen Selektivverträgen mitmacht, ist nicht so frei.
Bei der hausärztlichen Versorgung musst du zuerst zu deinem Hausarzt oder Hausärztin gehen und kannst dir dort eine Überweisung für die Fachpraxis holen. Ausnahmen sind Augen- und Frauenärzte sowie Kinderärzte – hier brauchst du keine Überweisung.

Andere Selektivveträge sind Vereinbarungen von deiner Krankenkasse mit einzelnen Praxen oder medizinischen Versorgungszentren für bestimmte Untersuchungen und Behandlungen.

Ob du bei diesen Selektivverträgen oder der hausärztlichen Versorgung mitmachst, entscheidest du selbst. Unter Umständen kann sich das aber lohnen. Viele Krankenkassen locken mit Tarifrabatten und Bonusprämien.
Spart deine Krankenkasse durch die hausärztliche Versorgung Geld, ist sie sogar verpflichtet, dir etwas von dem Gewinn abzugeben.

Wie lang muss ich auf einen Arzttermin warten?

Wenn du bei deinem „eigentlichen Arzt“ zu lange auf einen Termin warten musst, kannst du auch über die Terminservicestellen (TSS) gehen. Die sind rund um die Uhr besetzt und dazu verpflichtet, dir innerhalb einer Woche einen Termin in einer Facharztpraxis zu besorgen (oder einen ambulanten Krankenhaustermin).

Du erreichst du TSS telefonisch über die 116117 oder im Netz unter www.116117.de.

Wenn es um einen Notfall geht, vermittelt die TSS auch direkt: entweder in eine Bereitschaftspraxis in der Nähe oder in die Notfallambulanz.

Zweite Meinung vom Arzt

Vor manchen Operationen willst du vielleicht noch mal einen zweiten Arzt fragen, ob die OP wirklich die beste Option ist. Die Krankenkasse zahlt so eine Zweitmeinung für ausgewählte Fälle. Dazu gehören zum Beispiel Mandel-OPs, Gebärmutterentfernungen, Schulter-OPs, Kniegelenkersatz und Wirbelsäulen-OPs.

Diese Liste wird regelmäßig erweitert. Frag also am besten bei deiner Krankenkasse nach, ob du in deinem Fall eine Zweitmeinung bezahlt bekommst.

Kurzzusammenfassung

Gesetzlich Versicherte dürfen sich grundsätzlich ihren Arzt frei aussuchen. Auch ein Arztwechsel ist kein Problem - am besten allerdings zum neuen Quartal. Wer einen schnellen Termin braucht, geht am besten über die 116117, die vermitteln Facharzttermine innerhalb von einer Woche.