In eurem Badezimmer stehen Kosmetikprodukte, die 'MOAH' enthalten? Du hast in deiner Handtasche einen Lippenpflege-Stift, der sogenannte 'aromatische Kohlenwasserstoffe' erhält? Dann Vorsicht. Denn diese Substanzen stehen im Verdacht, Krebs zu erregen.
Wir haben zusammen mit dem WDR und dem Verbraucherschutz-Ministerium in Düsseldorf recherchiert. Im Labor haben wir 31 Kosmetikprodukte untersuchen lassen, vor allem Lippenpflege-Produkte. Das Ergebnis: Fast jedes dritte enthält MOAH, das sind aromatische Kohlenwasserstoffe.
3 Fragen, 3 Antworten zu MOAH
1. Was ist so schlimm an MOAH?
Kosmetika auf Mineraölbasis stehen im Verdacht, Krebs zu erregen. Diese Vermutung ist nicht neu. Aber nach wie vor verzichten die Hersteller darauf, deshalb ihre Produkte zu verbessern und auf diese umstrittenen Mineralölstoffe zu verzichten. Bei der aktuellen Untersuchung in einem Labor in Nordrhein-Westfalen wurden 31 Kosmetikprodukte untersucht, bei neun Proben sind aromatische Kohlenwasserstoffe ("Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons", MOAH) nachgewiesen worden. Dieses Studienergebnis "ist beunruhigend, solche Stoffe gehören einfach nicht in Pflegemittel", sagt NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
2. Welche Produkte sind konkret betroffen?
Weil wir mit einem Ministerium zusammengearbeitet haben, dürfen wir aus juristischen Gründen die Namen der einzelnen Produkte nicht nennen. Aber ihr könnt natürlich ganz einfach herausbekommen, ob Kosmetik betroffen ist, die ihr benutzt. Denn auf der Verpackung steht drauf, ob MOAH drin ist - einfach mal in die Liste der Inhaltsstoffe schauen. Außerdem gibt es vergleichbare Studien aus den vergangenen Jahren von der Stiftung Warentest und dem SWR - hier werden auch konkrete Produktnamen genannt.
3. Was kannst du tun?
Solange MOAHs nicht in der EU verboten werden (und da ist ja trotz mehrerer Labortests in letzter Zeit nichts passiert), bleibt euch eigentlich nur die Möglichkeit, solche Produkte im Regal stehen zu lassen. So könnt ihr die Hersteller zwingen, umzudenken! Bislang gibt es auf EU-Ebene keinerlei Grenzwerte. Das Verbraucherschutz-Ministerium gibt aber als Richtlinie aus: "Mittel mit einem Gehalt von mehr als 0,00005g/100g werden als nicht mehr rechtskonform beurteilt." Ganz bitter: Ein getestetes Hautschutzmittel erreichte in unserem Test einen unrühmlichen Wert von 4,85 g - also das 97.000-fache!
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