Wichtige Änderung

Kindergeld nur noch mit Steuer-ID

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Wer ab dem 1.1.2016 (weiter) Kindergeld kriegen möchte, muss bei der Familienkasse die eigene Steuer-ID und die des Kindes angeben - egal, wie alt die Kinder sind. So sollen doppelte Zahlungen verhindert werden.

3 Dinge, die du wissen musst

  • Ab 1.1.16 ist eine Voraussetzung, um Kindergeld zu bekommen, dass die Steuer-IDs des Kindergeld-Berechtigten und des Kindes angegeben werden
  • Die Steuer-IDs können im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden - die Zahlung wird NICHT sofort eingestellt, wenn die ID zum 1.1.16 noch fehlt
  • Das Bundeszentralamt für Steuern beantwortet alle Detailfragen ausführlich auf seiner Website (Link siehe unten)

Bei Neuanträgen müssen die Steuer-IDs sowieso bereits angegeben werden. Weil es die Steuer-ID aber erst seit 2008 gibt, müssen Eltern von Kindern, die vor 2008 geboren sind, die Nummer gegebenenfalls bei der zuständigen Familienkasse nachreichen. Die braucht die Meldung schriftlich - telefonisch reicht leider nicht.

"'Bei laufenden Kinder­geld­anträgen liegen erforderliche ID-Nummern zu etwa 90 Prozent vor. Dort wo das nicht der Fall ist, werden diejenigen im Laufe von 2016 kontaktiert', beruhigt der Sprecher der Bundes­agentur für Arbeit Jürgen Wurst­horn." (Stiftung Warentest, test.de)

Hier findest du die Steuer-ID

Die Steuer-Identifikationsnummer wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Da habt ihr also irgendwann mal einen Brief bekommen, in dem die Steuer-ID mitgeteilt wird - auch für die Kinder. Sie ist 11-stellig und gilt ein Leben lang. Auch wenn ihr zum Beispiel heiratet oder umzieht. Die eigene Nummer steht auch auf der Lohnsteuerbescheinigung oder im Einkommensteuerbescheid. Und sollte euch das Schreiben mit der ID des Kindes abhanden gekommen sein, könnt ihr sie über dieses Formular anfordern.

Noch Fragen offen? Die beantwortet das Bundeszentralamt für Steuern hier.

Kurzzusammenfassung

Zum 1.1.2016 sind die Steuer-IDs von Papa oder Mama und die des Kindes Voraussetzung fürs Kindergeld. Das ganze Jahr 2016 ist Zeit, die Nummer der zuständigen Familienkasse mitzuteilen.