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Wer soll bei uns leben?

Das steht im Integrationsgesetz!

ARD

Wie integrieren wir die Flüchtlinge am besten? Dazu gibt es viele Meinungen. Ein Gesetz soll das jetzt genau regeln - und sieht strenge Regeln vor: Wer nicht an Sprachkursen teilnimmt, setzt seine Aufenthaltsgenehmigung aufs Spiel. Erst nach fünf Jahren erhalten Flüchtlinge das dauerhafte Recht, in Deutschland zu bleiben. Das geplante Integrationsgesetz wird zur Zeit heftig diskutiert, wie gestern bei "Anne Will". Am 24. Mai soll das Gesetz beschlossen werden.

Mitarbeit bei der Integration kann über die Aufenthaltsgenehmigung entscheiden

Wer nicht an Integrations- und Spachkursen teilnimmt oder sie abbricht, bekommt weniger Geld. Das kann zwar heute schon passieren, aber neu ist, dass eine Verweigerung oder der Abbruch von Kursen Auswirkungen auf die Aufenthaltsgenehmigung hat. Gleichzeitig will die Bundesregierung die Zahl der Integrationskurse weiter ausbauen und die Wartezeit auf einen solchen Kurs verkürzen. Trotzdem hebt das neue Gesetz die Gruppengröße in Sprachkursen von 20 auf 25 Teilnehmer an. Das bedeute, dass es in den größeren Kursen noch schwieriger wird, effektiv Deutsch zu lernen, beklagen alle Hilfsverbände. Außerdem reichten die angebotenen Kurse bei weitem nicht und daran werde auch das neue Gesetz nicht viel ändern.

Nur, wer Integrationskurse erfolgreich besucht hat, Sprachkenntnisse nachweisen kann, eine Arbeitsstelle und eine Wohnung hat, bekommt nach 5 Jahren ein Niederlassungsrecht. Bisher bekam man nach drei Jahren ein dauerhaftes Bleiberecht. Wer Kurse nicht besucht oder abgebrochen hat, dem wird nur ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt. Flüchtlinge werden in Zukunft also genauso behandelt, wie alle anderen Migranten auch. Das kritisieren besonders die Kirchen: Flüchtlinge seien traumatisiert und bräuchten Sicherheit, ihre Situation sei mit der von Migranten nicht vergleichbar.

Ein Wohnort kann von den Behörden festgelegt werden und diesen Ort dürfen Flüchtlinge dann auch nicht verlassen

Um zu verhindern, dass alle Flüchtlinge in die Großstädte ziehen und sich soziale Probleme dort ballen, enthält das neue Gesetz eine Wohnsitzauflage. Das heißt, anerkannte Flüchtlinge müssen - wie Asylbewerber - an dem Ort leben, der ihnen vom Amt zugewiesen wurde. Das gilt aber nur für diejenigen, die Sozialleistungen wie zum Beispiel Hartz IV beziehen. Wer für sich selbst sorgen kann und Arbeit hat, soll sich seinen Wohnort selbst wählen können.

Mehr Geld für Arbeitsmarkt-Programme

Durch das neue Gesetz will man möglichst vielen Flüchtlingen möglichst schnell Arbeitsplätze anbieten können. 100.000 neue Arbeitsstellen sollen aus Bundesmitteln geschaffen werden. Außerdem sollen Flüchtlinge schneller eine Ausbildung machen können und bekommen für die gesamte Ausbildungszeit eine Duldung.

Das gesamte Eckpunkte-Papier zum neuen Gesetz gibt es bei CDU/CSU.