Das Taschengeld reicht nicht für einen Roller oder coole Klamotten? Ein Ferienjob ist eine gute Möglichkeit, für Schüler etwas dazu zu verdienen. Was du beachten musst, verraten wir dir hier.
1. Jugendliche dürfen nicht jeden Job machen - auf das Alter kommt es an
- Kinder, die jünger sind als 13 Jahre, dürfen in den Ferien noch keine Arbeit annehmen. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist das grundsätzlich verboten
- Wer zwischen 13 und 15 Jahre alt ist, darf leichte Arbeiten annehmen: Babysitten, Zeitungen austragen, Einkäufe erledigen und Ähnliches. Zwei Stunden Arbeit pro Tag an fünf Tagen der Woche sind hier erlaubt - nach der Schule. Die Arbeit darf die Gesundheit nicht gefährden. Und natürlich müssen die Eltern zustimmen.
- Ab dem 15. Geburtstag dürfen Jugendliche, die noch zur Schule gehen, maximal vier Wochen im Jahr arbeiten: 40 Wochenstunden und täglich bis zu acht Stunden am Tag. Ausnahmen gibt es in der Landwirtschaft, der Gastronomie und dem Gesundheitsdienst, also zum Beispiel in Altersheimen oder Krankenhäusern. Auch hier darf die Arbeit nicht die Gesundheit gefährden.
- Wer 16 Jahre oder älter ist, der darf mit der Arbeit schon um 5.00 Uhr früh beginnen und bis 21.00 Uhr abends arbeiten. Bei Jobs in Gaststätten auch bis 22.00 Uhr. Wer in der Landwirtschaft jobbt, dem sind zur Erntezeit neun statt acht täglichen Arbeitsstunden erlaubt.
- Volljährige Schüler gelten als Erwachsene und dürfen bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Alles, was darüber hinausgeht, wird nicht mehr als Ferienjob angesehen.
- Nicht genehmigt für alle, die noch unter 18 Jahre alt sind, ist Wochenend- oder Nachtarbeit. Außerdem dürfen keine schweren Lasten geschleppt oder gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Ebenfalls verboten ist regelmäßiges Arbeiten bei Hitze, Nässe, Kälte oder Lärm. Generell dürfen Jugendlichen keine Arbeiten zugemutet werden, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigt.
2. Ab 8.354 Euro musst du Steuern zahlen
Wenn du einen Ferienjob gefunden hast, musst du noch den finanziellen Teil regeln. Hast du keine (elektronische) Lohnsteuerkarte, musst du eine Lohnsteuersatz-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Von dem im Job verdienten Betrag werden auch zunächst alle Steuern abgezogen. Doch keine Sorge - wer im Jahr weniger als 8.354 Euro brutto verdient, kann das Geld am Ende des Jahres vom Finanzamt wiederbekommen, wenn er eine Steuererklärung abgibt.
Übrigens: Wenn man früher in einem Ferienjob zu viel verdient hat, konnte es dazu kommen, dass die Eltern für das entsprechende Jahr kein Kindergeld bekamen. Diese Regelung gilt seit einigen Jahren nicht mehr! Seitdem hat das Einkommen des Kindes bei einem Ferienjob, egal in welcher Höhe, keine Auswirkungen mehr auf den Kindergeldanspruch der Eltern.
3. Du bist auch beim Ferienjob versichert
Ferienaushilfen sind bei einem Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert - und den Beitrag dafür bezahlt der Arbeitgeber! Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, wie lange du den Job machst oder wieviel du verdienst. Und wichtig: Du bist auch versichert, wenn dir etwas auf dem Weg zum Ferienjob passiert - oder auf dem Rückweg nach Hause.