Wenn du keine Parkscheibe zur Hand hast, weil die Kinder sie auf dem Rücksitz zerlegt haben oder im Mietwagen eine fehlt ... Darfst du dann einen Zettel mit der Ankunftszeit hinter die Windschutzscheibe ins Auto legen?
In der Straßenverkehrsordnung, genauer gesagt in §13 „Halten und Parken“, findest du alle Regeln rund um die Parkscheibe. Und die sind ganz schön streng…
Parkscheibe in der Straßenverkehrsordnung
Wusstest du, dass eine Parkscheibe blau-weiß gefärbt sein muss? Eine süße rosa Parkscheibe zählt also offiziell nicht als Parkscheibe. Außerdem muss sie 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein.
Aber wie sieht es aus, wenn du sie komplett vergessen hast? Reicht ein Zettel?
Eine Parkscheibe muss laut StVO blau-weiß gefärbt sowie 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein.
Zettel statt Parkscheibe
Wenn du keine Parkscheibe dabeihast, darfst du eigentlich nicht auf dem Parkplatz stehen. Auch nicht, wenn du mit blauem Kuli auf weißem Papier, das die richtigen Maße hat, die Ankunftszeit schreibst … ;-) Kontrolleure müssen das grundsätzlich nicht anerkennen und können dir ein Bußgeld verhängen.
Kurzzusammenfassung
Darf ich einen Zettel mit Uhrzeit ins Auto legen, wenn ich meine Parkscheibe nicht dabeihabe? Die Antwort: Nein. Laut StVO muss es eine blau-weiße Parkscheibe sein, andernfalls darfst du nicht parken oder musst mit einem Bußgeld rechnen.