Der Bundesgerichtshof entscheidet heute, ob tausenden von Facebook-Nutzern, die von einer Datenpanne betroffen waren, Schadensersatz zusteht. Wenn auch du davon betroffen bist, solltest du noch bis Ende des Jahres aktiv werden und Schadensersatz fordern.
2018 und 2019 wurden die Daten von etwa sechs Millionen Facebook-Nutzern in Deutschland abgegriffen und teilweise im Internet veröffentlicht. Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ob den Betroffenen Schadensersatz zusteht.
Bis Ende des Jahres verjährt die Facebook-Datenpanne. Möchtest du also noch Schadensersatz beantragen, solltest du schnell aktiv werden.
Die Stiftung Warentest stellt dafür eine detaillierte Anleitung und einen bereits vorgeschriebenen Mustertext zum Download zur Verfügung. Hier kommst du direkt zu den Informationen.
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Wie finde ich heraus, ob ich von der Facebook-Datenpanne betroffen bin?
Auf der Website https://haveibeenpwned.com/ kannst du prüfen, ob auch du von der Facebook-Datenpanne betroffen bist. Achtung: Die Website ist ein US-Angebot und richtet sich nicht nach der europäischen Datenschutzverordnung. Der Betreiber der Website gilt allerdings als seriös und steht nicht im Verdacht des Datenmissbrauchs.
Wie kann ich Schadensersatz beantragen?
Wurden auch deine Daten auf Facebook abgegriffen, kannst du die Mustervorlage der Stiftung Warentest (nochmal verlinken) ausfüllen, deine Daten ergänzen und so Schmerzensgeld beantragen. Den Brief musst du dann per E-Mail an Facebook schicken. Bleibt eine Bestätigung innerhalb von drei Tagen aus, solltest du das Schreiben nochmal per Brief oder Einschreiben verschicken.
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Kurzzusammenfassung
Der Bundesgerichtshof entscheidet heute, ob tausenden von Facebook-Nutzern, die von einer Datenpanne betroffen waren, Schadensersatz zusteht. Wenn auch du davon betroffen bist, solltest du noch bis Ende des Jahres aktiv werden und Schadensersatz fordern. Hier findest du direkt einen Musterbrief, den du nur ausfüllen und verschicken musst!