Preiserhöhung im Fitnessstudio

Darf mir mein Fitnessstudio plötzlich eine Energiepauschale berechnen?

Bild: picture alliance / Franziska Gabbert

Energiepauschale, Hygienepauschale oder plötzlich zwei Euro fürs Duschen nach dem Training bezahlen - viele Fitnessstudios sind sehr kreativ, wenn es darum geht, Geld zu verdienen. Aber was ist okay, was musst du dir gefallen lassen - und was ist rechtswidrig?

Mein Fitnessstudio hat 15€ Energiepauschale abgebucht. Ohne Ankündigung, ohne Mail. Was ist meine beste Möglichkeit? Ich denke nicht, dass es rechtens ist. Gehe ich zu meiner Bank oder gehe ich zum Fitnessstudio? Ich bin mir sicher, dass die sich stumm stellen." (User Avantilan bei 'Reddit')

Eins ist klar: Ohne Ankündigung, ohne Mail einfach die Preise anheben oder plötzlich eine vorher nie dagewesene Pauschale einziehen - das geht gar nicht. Punkt.

Aber was ist, wenn dein Fitness-Studio eine solche Energiepauschale per Mail oder Brief ankündigt - musst du das dann akzeptieren? Auch hier gilt: Eher nein. "Eine Aufforderung an Bestands­kunden in laufenden Verträgen erhöhte Preise zu zahlen, (...) könnte eine Vertrags­verletzung sein.", sagt die Stiftung Warentest.

Denn grundsätzlich gilt für laufende Verträge: Ein Fitness­studio darf die Preise nur unter sehr strengen Voraus­setzungen erhöhen. Im Klein­gedruckten der Verträge stehen zwar oft Preis­anpassungs­klauseln. Die meisten sind aber nicht rechtens. Steht in deinem Vertrag zum Beispiel bezüglich der Preise einfach nur ein "Änderungen vorbehalten", dann kannst du das ignorieren: Das ist viel zu pauschal!

Wichtig: Selbst wenn eine mögliche Service-, Energie- oder Hygienepauschale im Vertrag erwähnt wird, muss das noch lange kein Freifahrtschein für deinen Fitnessstudio-Betreiber sein.

Hierbei handelt es sich um überraschende und ungewöhnliche Klauseln, die letztlich auch dem Transparenzgebot aus § 307 BGB zuwiderlaufen. Der unbefangene Leser und Kunde muss nicht damit rechnen, dass neben dem hervorgehobenen wöchentlichen Preis (...) weitere, versteckte Kosten in nicht unerheblichem Umfang anfallen." (Kanzlei Kotz über ein Urteil des Landgericht Münster zu Servicepauschalen in Fitnessstudios)

Ausnahme: Die Pauschale bietet für den Kunden tatsächlich einen Mehrwert, z.B. eine Getränkeflatrate.

Was kann ich gegen Preiserhöhungen meines Fitnessstudios machen?

Schreibe zeitnah dein Fitness­studio an und verlange eine schriftliche Bestätigung inner­halb der nächsten drei bis vier Wochen (Frist), dass du das Studio zu den alten Preisen weiter nutzen darfst. Kommt diese Bestätigung nicht, kannst du sofort die Kündigung erklären, sagt die Stiftung Warentest. Vergiss nicht, die Einzugs­ermächtigung zu widerrufen. Und: Unrechtmäßig abgebuchtes Geld kannst du dir bis zu acht Wochen zurückholen. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Belastung deines Kontos.

Kurzzusammenfassung

Ein Fitness­studio darf die Preise nur unter sehr strengen Voraus­setzungen erhöhen. Im Klein­gedruckten der Verträge stehen zwar oft Preis­anpassungs­klauseln. Die meisten sind aber nicht rechtens. Schreibe zeitnah dein Fitness­studio an und verlange eine schriftliche Bestätigung inner­halb der nächsten drei bis vier Wochen (Frist), dass du das Studio zu den alten Preisen weiter nutzen darfst. Kommt diese Bestätigung nicht, kannst du sofort die Kündigung erklären.