Egal ob eBay oder Vinted – gebrauchte Sachen kaufen und verkaufen macht Sinn - gerade wenn du Kinder hast. Wenn du allerdings häufiger Dinge bei eBay verkaufst, musst du das möglicherweise dem Finanzamt melden. Eventuell musst du dann Steuern zahlen. Wir verraten dir, wann das der Fall ist.
Das neue Gesetz, das seit letztem Jahr gilt, nennt sich "Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz" und es geht eigentlich darum, Steuerbetrug zu verhindern. Denn manche gewerblichen Händler deklarieren ihre Waren als Privatverkauf, um Steuern zu sparen. Andere vermieten eine leerstehende Wohnung das ganze Jahr über AirBnB und versteuern die Einnahmen nicht. Um denen auf die Schliche zu kommen, müssen die Betreiber von Online-Plattformen dem Finanzamt melden, wenn jemand richtig viel Kohle bei eBay & Co. macht.
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Wieviel darf ich privat verkaufen - wo ist die Grenze?
Die Faustregel lautet: Wer mehr als 30 Transaktionen im Jahr hat oder mehr als 2.000 Euro damit einnimmt, der wird ans Finanzamt gemeldet. Das heißt aber nicht, dass du dann sofort darauf Steuern zahlen musst. Aber das Finanzamt wird sich dich dann etwas näher anschauen und checken, WAS du so verkaufst.
Verkaufst du immer wieder die gleichen Dinge oder viele Antiquitäten und Schmuck, dann wirst du vermutlich als gewerblich eingestuft. Verkaufst du dein gebrauchtes Handy, den alten Schrank vom Dachboden und die Klamotten deiner Kinder, sieht das sehr nach einem Privat-Verkauf aus. Dann bleibt für dich alles wie bisher - auch wenn du über den Grenzen liegst.
Indizien für das Finanzamt sind etwa die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen, aufwendige Angebotsplatzierungen, hohe Umsätze und der Zeitpunkt des Verkaufs." (Stiftung Warentest)
Finanzamt: Wann bin ich ein gewerblicher Verkäufer?
Du könntest als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden, wenn du ...
- Artikel kaufst, um sie rasch wieder zu verkaufen
- immer wieder die gleichen Artikel verkaufst
- selbstgemachte Artikel verkaufst
- ähnliche Artikel in hoher Stückzahl im Angebot hast
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Wichtig: Wenn du ein gewerblicher Verkäufer bist, solltest du nicht warten bis sich das Finanzamt bei dir meldet. Du solltest dann lieber ein Gewerbe selbst anmelden. Sonst drohen dir neben einer Steuernachzahlung auch Bußgelder. Die Frist für die Meldung geht noch bis Ende März 2024.