Krass, aber auch nötig?

Kinderkrippe verbietet Fotografieren beim Sommerfest - wegen Datenschutz!

Bild: BAYERN 3

Eine städtische Kinderkrippe verbietet Eltern, ihre Kinder beim Sommerfest zu fotografieren. Die Eltern sind stocksauer. Ein Vater, der beruflich nicht beim Sommerfest dabei sein konnte, fühlt sich eines tollen Erlebnisses beraubt. Die Kinderkrippe beruft sich auf neue Datenschutzgesetze.

Eltern sollen ihre Kinder beim Sommerfest in Kitas oder Schulen nicht mehr fotografieren dürfen. Das empfiehlt das Staatliche Schulamt in Starnberg - mit Verweis auf den Datenschutz. Völliger Blödsinn, sagt dagegen der oberste Landesdatenschützer.

Die Begründung der Leitung für die umstrittene Maßnahme: Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU. Die wirkt wie ein Schreckgespenst, und das Drohpotential ist in der Tat nicht ohne: Bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld - internationale Konzerne müssen im Extremfall sogar bis zu vier Prozent ihres Welt-Jahresumsatzes als Strafe zahlen, wenn sie gegen die Verordnung verstoßen. Das wirkt bis in bayerische Krabbelgruppen hinein. Und jetzt: Fotoverbot beim Sommergrillen, beim Wiesn-Ausflug, beim Nikolausbesuch?

Fotografier-Verbot in Kitas und Kindergärten - echt jetzt? 

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri schüttelt den Kopf, denn in der Datenschutzverordnung steht überhaupt nichts über private Fotografie. Es hat sich also eigentlich durch die DSVGO in diesem Bereich gar nichts geändert. Bei Portrait-Aufnahmen von fremden Kindern muss man deren Eltern fragen, das ist ja allein schon eine Sache des Anstands. Fotos von den eigenen Kindern sind natürlich erlaubt, auch wenn fremde Kinder sozusagen als "Beiwerk" mit abgebildet sind. Diese Bilder darf man, wenn sie bei öffentlichen Veranstaltungen entstanden sind, sogar veröffentlichen, wenn der Veranstalter darauf hingewiesen hat.

Fotografieren ja, aber ein Facebook-Post ist problematisch

Das Veröffentlichen von Fotos, die bei Schulveranstaltungen gemacht wurden, ist etwas heikler: Denn die Schule ist ein besonders geschützter Rahmen. Für das private Familienalbum ist das Fotografieren ok. Anders bei einer Veröffentlichung auf Facebook. Dann müssen Eltern mit Haftungsrisiken leben, wenn sich Eltern anderer mit abgebildeter Kinder gegen die Veröffentlichung zur Wehr setzen. Dass – vereinfacht gesagt – das Veröffentlichen, und nicht das Fotografieren das Problematische ist, war schon die letzten Jahre so. Dennoch wurde gerade jetzt zum Beispiel auch an einer Grundschule im Landkreis Starnberg ein pauschales Fotografier-Verbot beim Schulfest ausgesprochen, und an einem Gymnasium wird über ein Fotoverbot auf Abifeiern diskutiert.


Quelle: BR24/Rüdiger Kronthaler

[Sendung: BAYERN 3 Update]

Kurzzusammenfassung

Eine städtische Kinderkrippe verbietet Eltern, ihre Kinder beim Sommerfest zu fotografieren. Die Eltern sind stocksauer. Ein Vater, der beruflich nicht beim Sommerfest dabei sein konnte, fühlt sich eines tollen Erlebnisses beraubt. Die Kinderkrippe beruft sich auf neue Datenschutzgesetze.