Ich bin positiv getestet, wie viele Tage muss ich in Isolation? Ich bin Kontaktperson und geboostert - muss ich in Quarantäne? Es gelten in Bayern neue Regeln für die Corona-Quarantäne bei Kontaktpersonen und die Isolation bei Infizierten. Was ihr wissen müsst und welche Sonderregeln für bestimmte Beschäftigte sowie Schüler gilt - hier ist eine Übersicht.
Ich habe einen positiven Corona-Test: Was gilt für Infizierte?
Wer sich selbst mit Corona infiziert hat, muss in der Regel für zehn Tage in Isolation.
Nach sieben Tagen kannst du dich mit einem negativen PCR oder Antigen-Schnelltest freitesten - aber nur dann, wenn du seit mindestens 48 Stunden keine Symptome hattest.
Andernfalls endet deine Isolation nach zehn Tagen - aber auch wieder nur dann, wenn du seit 48 Stunden symptomfrei warst. Wichtig: Das gilt nicht, wenn du innerhalb der letzten 72 Stunden ein positives Testergebnis hattest (zum Beispiel, weil du dich nach sieben Tagen freitesten wolltest).
"In diesem Fall bestimmt die Kreisverwaltungsbehörde, wann und unter welchen Bedingungen die Isolation im Einzelfall endet."
Für infizierte Kinder gilt die gleiche Frist von sieben bzw. zehn Tagen Isolation wie auch bei anderen Personengruppen.
Ich arbeite in einer Klinik oder einem Altenheim - wie kann ich mich freitesten?
Für Beschäftigte in "vulnerablen Einrichtungen" wie Kliniken und Altenheimen, die sich selbst mit Corona infiziert haben, ist fürs Freitesten nach sieben Tagen ein PCR-Test verpflichtend. Die Alternative: Du musst fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorlegen.
Ich bin nicht selbst infiziert, bin aber Kontaktperson - was gilt für mich?
Für Kontaktpersonen gilt grundsätzlich dasselbe wie bei Infizierten: Du kannst die Quarantäne nach sieben Tagen beenden, wenn du dich mit einem negativen PCR- oder Schnelltest "freitestet" und symptomfrei bist. Ohne Test dauert sie zehn Tage.
Was gilt für Kinder, die als Kontaktperson gelten?
Schülerinnen und Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich künftig bereits nach fünf Tagen freitesten. Und zwar mit einem PCR- oder Antigen-Schnelltest.
Nach einem positiven Testergebnis sollen Schulen die Kinder in Eigenregie heimschicken. Man müsse in diesem Fall keine Nachricht vom Gesundheitsamt abwarten, teilt das Gesundheitsministerium auf BR-Anfrage mit. Auch in Bezug auf verspätete Testergebnisse gebe es eine Lösung, so das Ministerium: Sofern bei positiven Pooltests unklar ist, welche Schülerin oder welcher Schüler positiv ist – etwa, weil noch keine Rückstellproben ausgewertet wurden – dürften alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse am nächsten Tag zu Hause bleiben.
Ich arbeite in einer Klinik oder einem Altenheim und gelte als Kontaktperson - wie lange muss ich in Quarantäne?
Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen gelten die gleichen Regeln, wie wenn sie selbst infiziert sind: Wiederaufnahme des Dienstes frühestens nach sieben Tagen per Freitestung durch PCR-Test. Alternativ sind fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests jeweils vor Arbeitsantritt möglich.
Du musst als Kontaktperson gar nicht mehr in Quarantäne, wenn...
Die Regeln für Kontaktpersonen, die...
- geboostert sind,
- frisch doppelt geimpft sind,
- geimpft und genesen oder
- frisch genesen sind
sind gelockert worden. Gehörst du zur dieser Gruppe, dann musst du gar nicht mehr in Quarantäne.
Kurzzusammenfassung
Bayern hat die Quarantäne-Regeln angepasst. Es gelten jetzt neue Regeln für die Corona-Quarantäne bei Kontaktpersonen und die Isolation bei Infizierten.