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Katastrophenfall Corona

Was die Ausgangsbeschränkung für jeden von uns bedeutet

Bild: dpa/picture alliance

Damit sich die Verbreitung von Corona verlangsamt, werden in Bayern härte Maßnahmen umgesetzt. Ab Mitternacht (also ab 21.03.2020) gilt für ganz Bayern eine Ausgangsbeschränkung. Was das konkret für euch bedeutet und an welche Einschränkungen ihr euch halten müsst, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Update: Freitag, 20. März, 16.13 Uhr

Wann darf ich die Wohnung verlassen?

Wenn ihr raus wollt, braucht ihr dafür ab jetzt einen triftigen Grund. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, zur Post, zur Bank, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche (ausgenommen beim Logopäden), Hilfe für Andere oder der Besuch von (Ehe-)Partner oder (Ehe-)Partnerin. Trennungsfamilien dürfen nach wie vor ihre Kinder besuchen.

Wenn ihr draußen spazieren, mit dem Hund Gassi gehen oder joggen wollt, könnt ihr das auch weiterhin. Allerdings nur alleine, mit der Familie oder mit den Menschen, mit denen ihr zusammenwohnt.

Was ist verboten?

Besuche von Angehörigen im Krankenhaus oder Altersheim sind ab jetzt tabu. Nur in Ausnahmefällen habt ihr noch ein Besuchsrecht. Zum Beispiel wenn ihr Vater werdet, dürft ihr eure Frau oder euer Kind besuchen, wenn ihr ein krankes Kind habt oder wenn ein/e Familienangehörige/r im Sterben liegt.

Partys - öffentlich oder privat - sind verboten. Ihr solltet euch nicht mehr an öffentlichen Plätzen aufhalten - schon gar nicht in Gruppen. Wer sich nicht daran hält muss mit hohen Bußgeldern rechnen (bis zu 25.000 Euro). 

Kann ich jetzt noch zum Essen gehen?

Alle Gaststätten haben ab 21.03.2020 geschlossen. Ihr könnt aber weiterhin Essen bestellen, denn Lieferungen, Essen to go oder Drive in bleibt weiterhin erlaubt. Natürlich könnt ihr auch weiterhin Lebensmittel einkaufen. Auch Drogeriemärkte bleiben offen. Bisher sind keine eingeschränkten Öffnungszeiten geplant. Für Hamsterkäufe besteht laut Ministerpräsident Markus Söder überhaupt kein Anlass.

Bau- und Gartencenter sowie Friseure, die bislang noch öffnen durften, müssen allerdings ab 21.03. für zwei Wochen schließen.

Diese Maßnahmen gelten erst einmal bis 04. April 2020.

Alle Infos zur Ausgangsbeschränkung in Bayern könnt ihr auch auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums nachlesen.

Kurzzusammenfassung

Damit sich die Verbreitung von Corona verlangsamt, werden in Bayern härte Maßnahmen umgesetzt. Ab Mitternacht (also ab 21.03.2020) gilt für ganz Bayern eine Ausgangsbeschränkung. Was das konkret für euch bedeutet und an welche Einschränkungen ihr euch halten müsst, haben wir hier für euch zusammengefasst.