Wer in diesem Jahr nach dem Sommerurlaub zurück nach Deutschland will, muss einiges beachten: Corona-Lage am Urlaubsort beobachten, Einreiseanmeldung ausfüllen, Tests vor der Rückreise machen. Hier findet ihr die wichtigsten Antworten auf eure Fragen an unseren BAYERN 3 Reiserechts-Experten Kay Rodegra.
Wer muss eine Einreise-Anmeldung ausfüllen?
Grundsätzlich gilt: Urlauber, die aus einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet zurück nach Deutschland kommen, müssen sich vor Einreise nach Deutschland digital anmelden. www.einreiseanmeldung.de
Wer muss sich testen lassen, wenn er zurück nach Deutschland will?
Jede Person über 12 Jahren muss bei der Einreise nach Deutschland, egal aus welchem Land, über einen Corona-Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Impfnachweis verfügen.
Erfolgt die Rückreise aus einem Virusvariantengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene einen Testnachweis vorlegen.
Darf ich mit einem positiven Test in Deutschland einreisen?
- Für Flugzeug, Bahn und Bus gilt:
Wer positiv getestet wird und mit dem Flugzeug, einem Reisebus oder der Bahn unterwegs ist, wird nicht einreisen können. Hier gilt ein Beförderungsverbot!
Bei einer Flugreise zurück nach Deutschland muss jeder schon beim Abflug einen negativen Corona-Test vorlegen können. Gleiches gilt, wenn man mit dem Bus oder der Bahn aus einem Hochrisikogebiet zurückkommen will. Wer keinen negativen Test vorlegen kann, der wird überhaupt nicht mitgenommen. Beim Auto sind die Regeln nicht ganz so streng." (BAYERN 3 Reiserechts-Experte Kay Rodegra)
- Für den Individualverkehr (z.B. Auto) gilt:
Einreisen mit dem Auto nach Deutschland sind möglich.
Zunächst muss man natürlich die örtlichen Bestimmungen beachten, die z.B. in Kroatien oder Italien herrschen. Womöglich werde ich dort nach einem positiven Test direkt in Quarantäne gesteckt. Wer aber dennoch mit dem Auto zurückfährt nach Deutschland - mit einem positiven Test - der wird auch reingelassen. Er muss sich dann aber sofort nach Hause in Quarantäne begeben und auch das Gesundheitsamt von seinem positiven Test informieren." (BAYERN 3 Reiserechts-Experte Kay Rodegra)
Bekomme ich eine Strafe, wenn ich mit einem positiven Testergebnis einreisen will?
Nein.
"Die Einreise mit positivem Testnachweis ist keine Ordnungswidrigkeit, da es in diesem Fall an der notwendigen Vorwerfbarkeit fehlt." (Bundesgesundheitsministerium auf BR24-Anfrage)
Bundespolizei-Sprecher Matthias Knott betont, es mache schon einen Unterschied, ob jemand gar keinen Nachweis vorlege oder ein positives Testergebnis präsentiere. Ziel der neuen Verordnung sei ja, mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen. Wer sich einem Test unterzogen habe, habe "alles richtig" gemacht. Wer beispielsweise auf der Heimreise unterwegs in Österreich vor der Grenze einen Test mache, müsse bei einem positiven Ergebnis ja irgendwo in Quarantäne.
Mehr infos zu diesem Thema: Droht Reiserückkehrern mit positivem Corona-Test ein Bußgeld?
Bekomme ich eine Strafe, wenn ich gar kein Testergebnis bei der Einreise habe?
Wer nach Deutschland einreist, der muss einen Test vorlegen können. Wer das nicht macht, dem droht tatsächlich ein Bußgeld. Aber trotzdem darf man nach Deutschland einreisen, wenn man ein deutscher Staatsbürger ist oder hier seinen ständigen Wohnsitz hat." (BAYERN 3 Reiserechts-Experte Kay Rodegra)
Die Höchststrafe dafür beträgt (theoretisch) 25.000 Euro. Einen Test musst du dann trotzdem innerhalb von 24 Stunden nachreichen.
Mehr Infos zu diesem Thema: Testpflicht für Reiserückkehrer - Ausnahmen und saftiges Bußgeld
Wenn ich in Italien Urlaub mache, bekomme vor der Rückreise einen positiven Test und muss auf dem Heimweg durch Österreich: Lassen die Österreicher mich überhaupt durch?
Ja, die werden einen durchlassen. Nach Auskunft der Auswärtigen Amtes besteht bei einer Durchreise, bei einer Transit-Reise, in Österreich keine Pflicht zur digitalen Reiseanmeldung und auch keine Testnachweispflicht. Ich darf aber natürlich keinen Zwischenstopp in Österreich machen." (BAYERN 3 Reiserechts-Experte Kay Rodegra)
Was ist, wenn ich wegen eines positiven Tests nicht zurück nach Deutschland darf und im Urlaubsland in Quarantäne bin. Kann ich mich dann einfach bei meinem Arbeitgeber krank melden?
Wer aufgrund einer Quarantäne-Anordnung im Ausland nicht rechtzeitig zurück nach Deutschland kann, muss seinen Arbeitgeber sofort informieren. Wenn man Symptome hat, dann kann man sich vor Ort im Urlaubsland auch krankschreiben lassen. Das bedeutet, man ist arbeitsunfähig. Das gilt dann auch gegenüber dem deutschen Arbeitgeber. Das bedeutet, man bekommt wenigstens sein Gehalt weitergezahlt." (BAYERN 3 Reiserechts-Experte Kay Rodegra)
Was ist, wenn ein positives Test-Ergebnis möglicherweise "falsch positiv" ist? Kann ich dann einfach noch einen Test machen?
Nach einem positiven Test im Ausland gilt natürlich erstmal Landesrecht bzgl. Quarantäne. Ich persönlich würde aber darauf bestehen, sofort einen zweiten Test zu machen - oder einen PCR-Test, wenn dafür Zeit ist. Aber wenn die örtlichen Vorschriften natürlich so sind, dass man sofort nach einem ersten positiven Test in Quarantäne muss, dann muss man dem natürlich Folge leisten. Das ist das Risiko, das dieses Jahr im Urlaub mitreist!" (BAYERN 3 Reiserechts-Experte Kay Rodegra)
Wer bezahlt die Quarantäne im Ausland? Und: Kann ich dann einfach in "meinem" Hotel bleiben?
Wer im Urlaubsort eine Quarantäne-Anordnung bekommt, der muss dieser Regelung Folge leisten und auch für die Mehrkosten selbst aufkommen. Ob man im eigenen Hotel bleiben kann, das hängt ein bisschen von den Kapazitäten im Hotel ab und ob man das überhaupt will. In vielen Ländern gibt es aber extra Quarantäne-Hotels, da wird man Informationen vor Ort bekommen. Gegen dieses Risiko kann man sich übrigens absichern mit entsprechenden Reiseversicherungen, die genau diese Quarantäne-Risiken abdecken. Da sollte man sich vorm Urlaub genau informieren!" (BAYERN 3 Reiserechts-Experte Kay Rodegra)
Mehr Infos zu diesem Thema: Urlaub - Zahlt meine Auslandsreise-Krankenversicherung auch bei Corona?
Wie lange muss ich in Quarantäne, wenn ich aus ein Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet zurückkomme?
Nicht geimpfte Urlauber aus einem Hochrisikogebiet müssen 10 Tage in Quarantäne, eine Freitestung ist frühestens nach 5 Tagen möglich. Bei Kindern unter 12 Jahren endet die Quarantäne automatisch nach 5 Tagen.
Bei Rückreise aus einem Virusvariantengebiet beträgt die Quarantäne 14 Tage, eine Freitestung ist nicht möglich.
Geimpfte, die in einem Virusvariantengebiet Urlaub gemacht haben, müssen nicht in Quarantäne, wenn ihr Impfstoff gegen die Virusvariante die im Reiseland festgestellt wurde, wirksam ist.
Woher weiß ich, ob mein Urlaubsland Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet ist?
Auf der Homepage des RKI (Robert Koch-Institut) findet ihr eine Liste mit der Einstufung der Reiseländer. Neuerdings wird nur noch zwischen Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten unterschieden.
Hier findet ihr aktuellen Infos beim RKI
Als Virusvariantengebiet gelten aktuell nur zwei südamerikanische Länder. Unter den Hochrisikogebieten finden sich allerdings auch viele beliebte Urlaubsländer - wie Spanien, Portugal, Südfrankreich oder Ägypten. (Stand: 08. August 2021)