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Ausgangsbeschränkung gelockert

"Eine zusätzliche Kontaktperson" - was bedeutet das eigentlich?

Bild: dpa/picture-alliance

Die Corona-Maßnahmen in Bayern werden gelockert - dazu gehört auch, dass ihr ab kommendem Montag auch Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands haben dürft. Aber nur im Freien. Trotzdem bleiben noch einige Fragen, die wir hier für euch beantworten.

Muss das immer dieselbe Person sein oder geht es einfach darum, dass ich mich immer nur mit einer Person treffen darf? Darf ich also auch jeden Tag eine andere Person treffen?

Es muss nicht immer dieselbe Person sein, solange es stets nur eine Person außerhalb des eigenen Hausstands ist und die Abstandsregeln eingehalten werden. Die Lockerung gilt nur für Sport und Bewegung an der frischen Luft. Unter dem Aspekt des Allgemeinwohls sollten Sport und Bewegung an der frischen Luft auf die unmittelbare nähere Umgebung beschränkt bleiben. Von einem Treffen in einem anderen Bundesland, um einen Spaziergang zu machen oder Sport zu treiben wird dringend abgeraten.

Was heißt genau "im Freien"? Wir dürfen gemeinsam spazieren gehen, uns auch mal KURZ mit ABSTAND auf eine Bank setzen und ein Eis essen? 

Ja.

Dürfen wir gemeinsam im Auto fahren, z.B. zum Einkaufen oder auch raus aus der Stadt, um woanders spazieren zu gehen?

Nein. Direkte Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, sollen weiterhin auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern. Es wird dringend davon abgeraten, die Zwei-Personen-Regel auszunutzen, um möglichst viele Menschen draußen zu treffen.

Darf ich diese andere Person in meinen Garten oder auf meinen Balkon einladen? In die Wohnung ja nicht… richtig?

Nein. Laut Corona-Hotline sind auch der eigene Garten und der Balkon nicht erlaubt. Also wirklich nur außerhalb des eigenen Grundstücks.  

Könnte diese Person auch mit dabei sein, wenn ich mit meiner Familie spazieren gehe – oder wirklich nur ich und diese Person allein?

Gedacht ist es so, dass ihr wirklich nur zu zweit unterwegs seid. Falls Alleinerziehende aber ihr Kind nicht unterbringen können, ist das auch in Ordnung, wenn das dabei ist, sagt Melanie Huml. Ein Familienspaziergang mit Freundin ist dann also zuviel des Guten. 

Gilt diese Regel auch für Kinder? Also darf mein Kind jetzt auch mit einem weiteren Kind draußen spielen?

Auch bei Kindern gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Je kleiner die Kinder sind, desto schwieriger dürfte diese Einhaltung werden.

Wie ist es, wenn ich zwei Kinder habe – dürfen die dann auch mit noch einem weiteren oder sogar zwei Kindern spielen?

Nein. Auch beim Spielen von zwei Kindern gilt wieder die Zwei-Personen-Regel. Wenn mehrere Menschen im Haushalt leben, darf zwar jedes Mitglied von der Zwei-Personen-Regel Gebrauch machen. Allerdings nicht gemeinsam. Eine Gruppenbildung ist zu vermeiden. D.h. sofern die Kinder nur unter elterlicher Beaufsichtigung spielen könnten, läge wiederum Gruppenbildung vor und das Spielen wäre nicht erlaubt. Außerdem muss der Mindestabstand eingehalten werden. Je kleiner die Kinder sind, desto schwieriger dürfte das sein.

Diese Regelung ist vor allem dafür gedacht, dass Alleinstehende wieder einen sozialen Kontakt zumindest in der Öffentlichkeit pflegen können. Unter dem Aspekt des Gemeinwohls sollten soziale Kontakte außerhalb des Haushalts weiterhin auf ein Minimum beschränkt bleiben.

Quelle für diese Antworten ist eine Ministeriumssprecherin.

Hinweis: Im BAYERN 3 Corona-Spezial am vergangenen Samstag hatte Gesundheitsministerium Melanie Huml auf die erste Frage ("Muss es immer die gleiche Person sein?") eine abweichende Antwort gegeben. Richtig ist aber laut Ministerium die oben angegebene Regel.

Kurzzusammenfassung

Die Corona-Maßnahmen in Bayern werden gelockert - dazu gehört auch, dass ihr ab kommendem Montag auch Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands haben dürft. Aber nur im Freien. Trotzdem bleiben noch einige Fragen, die wir hier für euch beantworten.