Eigentlich ist Bahnfahren super easy: Pünktlich da sein, einsteigen, umsteigen, aussteigen – fertig. Wer häufiger mit dem Zug unterwegs ist, weiß aber: So easy ist es selten. Welche Rechte habt ihr bei Verspätungen und Ausfällen? Und wie bekommt ihr euer Geld wieder zurück – ganz oder einen Teil?
Wer häufiger auf die Bahn angewiesen ist, um von A nach B zu kommen, kennt die Geduldsprobe für die Nerven zu Genüge: Verspätungen, verpasste Anschlüsse oder gleich Zugausfälle. Auf so einer Bahnfahrt kann jede Menge schiefgehen. In vielen Fällen könnt ihr aber eine Entschädigung oder sogar eine vollständige Erstattung des Fahrpreises erhalten. Und: Ihr habt sogar drei Monate Zeit, euch darum zu kümmern.
Wo ist der Unterschied zwischen Entschädigung und Erstattung?
Bei einer Entschädigung gibt’s einen Anteil deiner entstandenen Kosten zurück. Bei einer Erstattung kriegst du unter bestimmten Bedingungen die ganze Summe des Fahrpreises zurück.
Ab wann kann ich eine Entschädigung beantragen?
Bei einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof kannst du ein Viertel des gezahlten Fahrpreises zurückerhalten, bei 120 Minuten Verspätung schon die Hälfte.
Welche Infos brauche ich, um eine Entschädigung zu beantragen?
Wie bei allen Formularen gilt auch hier: Eigentlich sollte alles selbsterklärend sein – doch im Nachhinein sucht man Infos, wenn man nicht rechtzeitig dran denkt.
Damit du möglichst unkompliziert ausfüllen kannst, kommen hier die Angaben, die du dir schon am Tag der verspäteten oder ausgefallenen Reise notieren solltest:
- Abfahrt und Ankunft laut Plan
- Tatsächlich Abfahrt und Ankunft
- Zug-Nummer des Zuges
- Zusätzlich: Zug-Nummer des ersten verspäteten/ausgefallenen Zuges, wenn du Umstiege hast
- + Abfahrt laut Plan des ersten verspäteten/ausgefallenen Zuges
- Alle Originalbelege aufbewahren, wenn du auf andere Verkehrsmittel ausweichen musstest
Was muss ich tun?
Du hast zwei Möglichkeiten:
Entweder kannst du im Zug oder am Reisezentrum der DB am Bahnhof ein Fahrgastrechte-Formular holen. Du kannst es aber auch auf der Fahrgastrechte-Seite der Bahn herunterladen und ausfüllen.
Dort trägst du alle Infos ein und schickst es per Post an die DB:
DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland
Deutlich einfacher und schneller wird es für die meisten sein, das Online-Formular zu nutzen, wenn ihr die Fahrkarte sowieso online oder in der App gekauft habt: Wenn ihr ein Kundenkonto bei der Deutschen Bahn habt, könnt ihr euch auf bahn.de oder in der App DB Navigator.
So geht's in der App:
In der App gehst du auf deine Tickets (vielleicht musst du in den Filtern einstellen, dass dir auch ältere Tickets angezeigt werden sollen), wählst die entsprechende Fahrt aus, klickst auf die drei Punkte und auf „Auftrag bearbeiten“. Anschließend klickst du nur noch auf „Entschädigung beantragen“.
Kann ich mit meinem Ticket überhaupt eine Entschädigung beantragen?
Je nach dem aus welchem Grund du eine Entschädigung oder Erstattung beantragen möchtest und welche Form von Ticket du hast, kann es unterschiedliche Antworten auf diese Frage geben. Auf dieser Seite der Deutschen Bahn siehst du, in welchem Fall du welche Möglichkeiten hast – und was zum Beispiel bei Zeitkarten gilt.
Kann ich für eine zweigeteilte Reise Ansprüche wegen Verspätung geltend machen?
Aber Achtung: Wenn du zum Beispiel bis Nürnberg mit dem Deutschlandticket fahren willst und erst ab Nürnberg eine ICE-Verbindung nach Hamburg gebucht hast, hast du zwei verschiedene Beförderungsverträge. Den für dein Deutschlandticket und dann den für die ICE-Verbindung. Wenn du wegen einer Verspätung im Nahverkehr mit dem Deutschlandticket nun deinen Anschluss zum ICE nicht erreichst, hast du keinen Anspruch darauf, deine Fahrgastrechte wegen Verspätung für die ICE-Fahrt geltend zu machen. Das ist im Prinzip so, als wärst du einfach zu spät am Startbahnhof gewesen."
Link-Tipp: Auch beim Fliegen hast du Rechte, wenn dein Koffer verloren geht oder zu spät ankommt, zum Beispiel
Kurzzusammenfassung
Eigentlich ist Bahnfahren super easy: Pünktlich da sein, einsteigen, umsteigen, aussteigen – fertig. Wer häufiger mit dem Zug unterwegs ist, weiß aber: So easy ist es selten. Welche Rechte habt ihr bei Verspätungen und Ausfällen? Und wie bekommt ihr euer Geld wieder zurück – ganz oder einen Teil?