Wenn die Bahn zu spät oder gar nicht fährt, hast du als Fahrgast ein Anrecht auf Entschädigung. Dafür musst du aber selbst aktiv werden. Bislang über ein unheimlich bürokratisches Fahrgastrechteformular, das du mit dem ausgedruckten Ticket per Post an die Bahn schicken solltest. Ab 1. Juni geht es deutlicher einfacher. Online über die Homepage der Bahn oder die App.
Der Zug verspätet sich oder fährt gar nicht - ein Ärgernis, das viele kennen. Klar, es gibt ein Recht auf Entschädigung. Aber diese zu beantragen, das war bislang umständlich und nervig. Das ändert sich: Ab 1. Juni hast du die Möglichkeit, deine Entschädigung online (yeah, es ist 2021!) über dein Kundenkonto zu beantragen. Voraussetzung: Das Ticket muss vorher auch online oder mobil gekauft worden sein. (Was aber laut Bahn mittlerweile 80% aller Tickets sind.)
Bahnkundinnen und Bahnkunden können ab 1. Juni mit wenigen Klicks ihre Entschädigung digital einreichen. Das ist schnell, einfach und transparent." (Bahnchef Richard Lutz)
Insgesamt soll das Ganze nicht länger als fünf Minuten dauern, die meisten Daten sind voreingestellt, du musst also beispielsweise keine Zugnummern mehr heraussuchen.
DB: Bahn verspätet, Zug fällt aus? Das steht dir zu!
Ab einer Stunde Verspätung überweist die Bahn ein Viertel des ursprünglichen Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden ist es die Hälfte. Unter einer Stunde gibt's nichts und wenn der Entschädigungsbetrag unter vier Euro liegt, dann gehst du auch leer aus.
Bleibt immer noch die Frage, warum die Bahn die Entschädigungen nicht einfach automatisch auszahlen kann und wir als Fahrgäste selbst aktiv werden müssen - das Unternehmen hat ja schon alle Daten und protokolliert auch seine Verspätungen.
Kurzzusammenfassung
Wenn die Bahn zu spät oder gar nicht fährt, hast du als Fahrgast ein Anrecht auf Entschädigung. Ab 1. Juni geht das Ganze deutlicher einfacher. Online über die Homepage der Bahn oder die App.