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Von Briefporto bis Steuerfreibetrag

Das ändert sich 2016

colourbox/ BAYERN 3

Jaaaa, es ist tatsächlich schon wieder so weit - jetzt noch einmal "Dinner for One", dann Silvesterparty und los geht's mit 2016. Und diese Änderungen solltest du unbedingt kennen.

Porto wird teurer - ab 1. Januar

Statt 62 Cent müssen ab dem 1. Januar 70 Cent auf dem Standardbrief kleben. Eigentlich. Denn die Post will es netterweise in den ersten Tagen nicht so genau damit nehmen und für unterfrankierte Briefe nicht unbedingt gleich Nachzahlungen verlangen. "Praktische Kulanz" nannte das ein Unternehmenssprecher. Der aber auch zugleich meinte, dass sich keiner darauf verlassen dürfte... Also sicherheitshalber jetzt schon mal 8-Cent-Ergänzungsmarken bunkern.

Alle Preisänderungen der Post im Überblick

Billiger telefonieren im Urlaub - ab dem 30. April

Eigentlich sollen die Roaming-Gebühren innerhalb der EU ja irgendwann ganz fallen, am 30. April gibt's wieder mal einen Schritt in diese Richtung: Sie sinken. Dazu gelten jetzt anstelle der Maximalpreise maximale Aufschläge: Für abgehende Gespräche dürfen pro Minute dann maximal fünf Cent auf den Heimattarif aufgeschlagen werden, pro SMS zwei Cent. Bei der Internet-Nutzung darf ein Megabyte nicht mehr als 5 Cent zusätzlich kosten. (Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer).

Mehr Infos beim Europäischen Parlament

Mehr bezahlen für die gesetzliche Krankenversicherung

Viele gesetzlich Versicherte müssen ab 2016 mehr für ihre Krankenkasse bezahlen. Der Zusatzbeitrag (der Beitrag, den die Arbeitnehmer allein tragen; im Unterschied zum Sockelbeitrag, den Arbeitnehmer und -geber sich teilen) steigt im Schnitt auf 1,1 Prozent - und in der Folge werden wohl einige Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen müssen. Wichtig: In diesem Fall hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Übersicht über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Termin-Garantie beim Facharzt

Gesetzlich Versicherte sollen bald nicht mehr so lange auf einen Termin beim Facharzt warten müssen: Ab dem 23. Januar nehmen die sogenannten Terminservicestellen ihre Arbeit auf. Wer da anruft, bekommt innerhalb von einer Woche einen Terminvorschlag - und sitzt spätestens in vier Wochen in einer Facharztpraxis. So verspricht es zumindest das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Im Kleingedruckten: Klappt kein Termin beim Facharzt, findet die Untersuchung in einem Krankenhaus statt. Und: Die Servicestelle hilft nur, wenn der Hausarzt eigens bescheinigt hat, dass die Behandlung oder Untersuchung dringend ist. Außerdem gilt: Ausgenommen sind Termine beim Gynäkologen oder Frauenarzt, bei denen keine Überweisung notwendig ist.

Banking nur noch mit IBAN - ab 1. Februar

Du kannst deine Überweisungslisten NOCH NICHT auf IBAN-Nummern umgestellt? Bisher war das ja noch nicht so tragisch, viele Banken haben netterweise noch die Kombi aus Kontonummer und BLZ akzeptiert und daraus die IBAN generiert. Ab 1. Februar ist Schluss mit diesem Service. Dann dürfen Banken nur noch Aufträge mit korrekt angegebener IBAN ausführen.

Elektroschrott einfacher loswerden - ab 24. Juli

Die meisten großen Elektrohändler nehmen jetzt schon freiwillig ausrangierte Elektrogeräte wie alte Föhns oder Zahnbürsten zurück. Ab dem 24. Juli ist das verpflichtend: Ab einer Größe von 400 Quadratmeter Verkaufsfläche müssen die Märkte kleine Elektrogeräte (bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern) zurücknehmen. Kostenlos. Und ohne Kassenbon. Großgeräte, wie Spül- oder Waschmaschinen muss der Händler nur dann zurücknehmen, wenn dafür ein gleichwertiges Gerät gekauft wird.

Neu in Sachen Steuer

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab Januar 2016 um 180 Euro auf 8.652 Euro (Singles) bzw. um 360 Euro auf 17.305 (Paare). Und auch den Kinderfreibetrag hat die Bundesregierung erhöht - um knapp 100 Euro auf 4.608 Euro. Das Kindergeld wird um 2 Euro pro Monat erhöht. Allerdings muss dafür der Elternteil, der das Kindergeld erhalten soll, die eigene Steuer-ID und die des Kindes der Familienkasse mitgeteilt haben.

FAQ zu Steuer-ID und Kindergeld beim Bundeszentralamt für Steuern